Dieselskandal fängt von vorne an

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Aktuelle Neuigkeiten im Dieselskandal

Der Dieselskandal geht weiter:

VW hat nach dem neusten Urteil des OLG Hamm vom 19.01.2021, Az. 19 U 1304/19 mit dem Aufspielen des Software Updates nach Bekanntwerden des manipulierten Motors erneut getäuscht. Zuvor hatten dies schon das OLG Bremen mit Urteil vom 15.01.2021 Az. 2 U 9/20 und das OLG Köln mit Urteil vom 18.12.2020 unter dem Az. 20 U 288/19 entschieden.

Die Tatbestandsvoraussetzungen einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung sind nach diesen Urteilen erfüllt.

Betroffen sind alle Fahrzeuge mit dem Motor EA 189 von VW, Audi, Seat und Skoda. Eigentlich sollte durch das Update ein gesetzteskonformer Zustand hergestellt werden. Es wurde aber ein sogenanntes Thermofenster verbaut, welches der EUGH im Dezember als unzulässige Abschaltvorrichtung enttarnt hat, da diese Vorrichtung das Abgasverhalten in Abhängigkeit von der Außentemperatur regelt. Dies war zuvor höchst umstritten.

Damit ist das Softwareupdate mit einer sogenannten „unzulässigen Abschaltvorrichtung“ versehen.

Das bedeutet nun für Altfälle, dass diese nicht verjährt sind! Es können Ansprüche auf Schadensersatz durchgesetzt werden, obwohl ein Erwerb erst nach 2015 stattgefunden hat, weil in dem Aufspielen des Softwareupdates ein neuer Betrugstatbestand zu sehen ist.

Rechtsfolge ist, dass das Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen KM durch den Hersteller zurückgenommen werden muss.

Machen Sie Ihre Ansprüche geltend.



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