Dieselskandal – Musterfeststellungsklage gegen VW bekannt gemacht

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Das oder besser die Verfahren zur Bewältigung des Abgasskandals von Volkswagen (VW), Audi, Seat und Skoda sind in eine neue Phase eingetreten. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die entsprechende Musterfeststellungsklage am 26. November 2018 im Klageregister bekannt gemacht (Aktenzeichen: 4 MK 1/18). Die sog. Eine-für-alle-Klage ist damit für die Beteiligung geprellter Verbraucher freigegeben.

Jetzt Ansprüche anmelden!

Diese Musterfeststellungsklage gegen VW steht durch die Musterklägerin unter folgenden Bedingungen:

  1. Der Pkw wurde mit einem Motor der Baureihe mit der internen Werksbezeichnung EA189 mit der Klassifizierung EURO 5- oder EURO 6-Norm ausgeliefert,
  2. in welchem eine vom Kraftfahrt-Bundesamt oder einer vergleichbaren Genehmigungsbehörde in der Europäischen Union als unerlaubt eingestufte Abschalteinrichtung verbaut wurde und
  3. der Pkw deshalb einem amtlichen Rückruf unterliegt.

Liegen diese drei Bedingungen bei Ihnen vor, dann besteht die große Wahrscheinlichkeit, dass auch Ihr Anspruch von den Feststellungen in dieser Musterfeststellungsklage gegen VW betroffen sein kann. Dies ermöglicht Ihnen grundsätzlich die Anmeldung Ihres Anspruchs zum Klageregister. Sollten Sie sich hierüber nicht sicher sein, dann können Sie sich hierzu von einem Anwalt beraten lassen.

Worum geht es bei dieser Musterfeststellungsklage?

Im Wesentlichen lassen sich vier größere Eckpunkte für einen möglichen Schadensersatz ausmachen. Die Musterklägerin begehrt die Feststellung, dass ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach gegeben ist. Dieser Schadensersatzanspruch kann sich aus einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung ergeben (§ 826 BGB). Zudem ist Schadensersatz denkbar aus einer deliktischen Handlung, mithin aus betrügerischem Verhalten (§§ 823 Abs. 2 i. V. m. § 263 StGB). VW kann auch zum Schadensersatz verpflichtet sein aus einer Haftung für ihre Verrichtungsgehilfen (§ 831 BGB). Schließlich lässt sich auch an eine Schadensersatzpflicht von VW aus einer (Neben-) Pflichtverletzung schon bei Vertragsanbahnung als am Vertrag letztlich unbeteiligter Dritter denken (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 3, 241 Abs. 2 BGB).

Wie kann Ihnen diese Musterfeststellungklage jetzt nützen?

Die Führung der Musterfeststellungsklage ist hauptsächlich den größten und bedeutendsten Verbraucherverbänden überlassen. Sie als betroffener Verbraucher müssen nach Durchlaufen der Musterfeststellungsklage ggfs. weiterhin Ihren eigenen Anspruch individuell gegen VW einklagen. Die musterhaften Feststellungen eines entsprechenden Musterfeststellungsurteils können Ihren Anspruch bei deren individueller Durchsetzung stützen. Sollte VW während der Musterfeststellungsklage einen Vergleich anbieten, können Sie als Verbraucher von einem solchen Vergleich unmittelbar profitieren, wenn Sie Ihre Ansprüche zum Klageregister wirksam angemeldet haben.

Hier erfahren Sie mehr über die Anmeldung zum Klageregister.



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