Dieselskandal / und täglich grüßt das Murmeltier... / nun der EA 897 (3,0 Liter Diesel)
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Es vergeht wirklich fast kein Tag, ohne dass neue wesentliche Informationen zum Dieselskandal das Licht der Öffentlichkeit erblicken. So gesehen kann man sich wirklich an den bekannten Film erinnert fühlen.
Wir hatten bereits darüber berichtet, dass nunmehr verstärkt das 3,0 Liter Diesel Modell (EA 897) in den Fokus der Zivilverfahren gerät, welches Audi für die Konzerngesellschaften des VW Konzerns entwickelt hat.
Nun berichtet die ARD am 01.07.2019 in einer Dokumentation über den „Fall Audi“, nach dem offenbar nach Feststellungen des KBA nicht nur eine, sondern gleich vier unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet wurden. Zudem wurden diese Fahrzeuge noch bis Anfang 2018 an Kunden ausgeliefert. Allerdings wird in der Dokumentation auch das KBA heftig kritisiert, da es seine Feststellungen offenbar von Audi übernommen hat, ohne eigene Untersuchungen anzustellen.
Geschädigte Verbraucher sollten – auch gestützt durch diese neuen Informationen – nun handeln.
Immer mehr Gerichte sprechen den Geschädigten bei solchen unzulässigen Abschalteinrichtungen Schadensersatz gegen den Hersteller der Motoren wegen sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu. Zuletzt etwa das LG Potsdam, das dem Hersteller (im konkreten Fall VW) zudem keinerlei Vorteilsanrechnung für die gefahrenen Kilometer zusprach.
Wir bieten hierzu eine kostenfreie Ersteinschätzung. In diesem Kontext können dann auch mögliche Alternativen (etwa Widerruf beim finanzierten Autokauf) oder andere erwogen werden. Ebenso kann erwogen werden, aus der laufenden Musterfeststellungsklage noch auszusteigen und die Ansprüche lieber individuell zu verfolgen.
Dabei können auch Ansprüche bei anderen Herstellern aus dem VW-Konzern geltend gemacht werden und eine etwaig noch laufende Finanzierung ist ohne Belang.
RA Koch bearbeitet derzeit zahlreiche gerichtliche Verfahren sowohl gegen die Volkswagen AG wegen deliktischer Haftung als auch gegen die Volkswagen Bank GmbH und ihre Niederlassungen wegen des Widerrufs von Finanzierungen insbesondere an den Landgerichten Gießen, Frankfurt, Limburg, Hanau, Marburg, Wiesbaden und Mannheim. Gerade jetzt sollte die Möglichkeit des Ausstiegs aus der Musterfeststellungsklage noch geprüft werden.
Auch zahlreiche Verfahren gegen andere Hersteller und Herstellerbanken sowie herstellerunabhängige Banken werden von ihm geführt.
RA Koch ist zudem Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal (www.ig-dieselskandal.de).
Wir prüfen für Sie gerne in einer kostenfreien Erstberatung mögliche Ansprüche gegen Händler und Hersteller und die Widerruflichkeit Ihres Darlehensvertrags.
Rechtsanwalt Sebastian Koch
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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