DLF-Dreiländerfonds – Dreiländer Beteiligung – Walter Fink - KG

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Wir betreuen Anleger, die Kommanditbeteiligungen an dem sogenannten Dreiländerfonds erworben haben. Häufig haben unsere Mandanten für die Finanzierung der Kommanditbeteiligung Darlehen aufgenommen, die teilweise zwischenzeitlich umfinanziert wurden (nach Ablauf der Zinsbindungsfrist).

Die Kommanditbeteiligung wurde beworben als sichere Anlage, die durch Streuung der Investitionen in Immobilien in Deutschland und USA eine hohe Rendite erwirtschaften solle. Daneben wurde mit steuerlichen Vorteilen geworben, die mit einem darlehensfinanzierten Erwerb der Anlage verbunden sei.

Die Anlagevermittler, die diese Anlage vertrieben haben, haben in der Regel auch die Darlehen vermittelt. Die Anleger wurden weder über die unternehmerische Beteiligung, die mit einer Kommanditeinlage verbunden ist, aufgeklärt, noch über das Totalausfallrisiko und das Risiko im Falle der Insolvenz der Kommanditgesellschaft weiterhin in Höhe der Einlage zu haften.

Die Anlagevermittler haben unseren Mandanten häufig Prognoserechnungen vorgelegt, nach denen bspw. aus einer Anlagesumme i. H. v. damalig 100.000,00 DM, nach Abschluss und Rückführung der Darlehen, ein „Investment im Wert von 300.000,00 DM" werden sollte.

In einer Vielzahl der Fälle sind die Widerrufbelehrungen fehlerhaft, sodass die Möglichkeit besteht, die Erklärung, die zum Abschluss des Kaufvertrages der Kommanditbeteiligung führte, zu widerrufen. Weiterhin stellen der Darlehensvertrag und der Beteiligungsvertrag ein verbundenes Geschäft dar, mit der Möglichkeit, dass die Widerrufbelehrung auch diesbezüglich fehlerhaft ist.

Sofern die Widerrufbelehrung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, ist Sie nicht abgelaufen. Anleger können auch im Nachhinein und bei teilweiser Rückführung des Darlehens die Erklärung widerrufen und geleistete Zins- und Tilgungszahlungen zurückverlangen können. Dieses ist jedoch abhängig vom Einzelfall.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Anwaltskanzlei Bontschev

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

Fachanwältin für Steuerrecht

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Königstraße 11

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