Totalverlust durch Beteiligung, 30.04.2013

  • 1 Minuten Lesezeit

Hatten Sie jemals Geld zu verschenken? Nein? Sie sind auf dem besten Wege, wenn Sie in Beteiligungen an Kommanditgesellschaften sogenannten GmbH & Co. KG oder stillen Beteiligungen investiert haben.

Das allererste Risiko was Sie haben ist, dass Sie das Geld für immer dem Risiko des Totalverlustes auszusetzen. Ganz einfach: Mit Bezahlung des Kaufpreises tauschen Sie den zuvor gegenüber einer Bank bestehenden Anspruch aus Auszahlung des Kaufpreises (Kontostandes zu Ihren Gunsten) gegen ein Gesellschafterkonto, dass dem unternehmerischen Risiko (und hierzu gehört das Risiko des Totalverlustes)

Eingetauscht haben. Mit andern Worten: Ihr Geld ist mit Zahlung des Kaufpreises weg.

Sie fühlen sich falsch beraten? Rufen Sie einen Fachanwalt im Bank- und Kapitalanlagerecht an und unternehmen Sie, falls ermöglicht Ihr Geld zurück zu holen. Andernfalls ist es halt weg.

Totalverlustrisiken haben Sie, wenn Sie u. a. folgende Beteiligungen abgeschlossen haben:

  • Schiffsfondsbeteiligungen,
  • Medienfondsbeteiligungen,
  • Containerfondsbeteiligungen,
  • Beteiligungen als Kommanditist oder stiller Gesellschafter.

Wurden Sie falsch beraten, kriegen Sie im Fall eines erfolgreich vertretenen Rechtstreits Ihr Geld zurück. Andernfalls müssen Sie wohl zahlen, da die Beitrittserklärungen Ihrerseits erst einmal wirksam sind.

Wie man rauskommt? Call the ... Fachanwalt Ihres Vertrauens. MJH Rechtsanwälte meint: einmal gerupft und nicht gerächt: Da hatte wohl jemand zu viel Geld zum „rausschmeißen". Das Anwaltshonorar ist im Regelfall lediglich ein Bruchteil der getätigten Investition.



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