Domain-Übertragung an Volkswagen AG wg. Markenrechtsverletzung (TALIENS Rechtsanwälte)

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Uns liegt ein Schreiben der Taliens Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB vor, die laut Angabe die Volkswagen AG vertreten. In dem Schreiben werden dem Adressaten markenrechtliche Verstöße vorgeworfen.

Der konkrete Vorwurf

Die Volkswagen AG sei laut Schreiben die Inhaberin der Marke „VW“ sowie weiterer Marken konkreter Automodelle. Der Adressat des Schreibens habe mehrere Internet-Domains zum Verkauf angeboten. In diesen Domains sei die Marke „VW“ sowie weitere Marken der Volkswagen AG enthalten. Damit seien laut Vorwurf Rechte der Volkswagen AG verletzt worden. Konkret sei gegen Namensrecht gemäß § 12 BGB sowie gegen Markenrecht verstoßen worden.

Der Volkswagen AG würden deshalb Unterlassungsansprüche, Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten zustehen. Die genannten Ansprüche werden in dem Schreiben jedoch noch nicht geltend gemacht.

Was ist das Ziel der Volkswagen AG?

Die Volkswagen AG habe das Ziel, dass der Adressat die Domains auf sie übertrage. Im Gegenzug würde auf die oben genannten Ansprüche verzichtet werden.

Werde diese Bedingung bis Fristablauf nicht schriftlich angenommen, könne ein gerichtliches Vorgehen folgen.

Auch juristische Probleme mit der Volkswagen AG oder anderen Markeninhabern?

Sollten Sie juristische Probleme bezüglich Domainrecht, Namensrecht oder Markenrecht wie zum Beispiel eine Abmahnung haben, sollten Sie sich unbedingt juristisch betreuen lassen.

Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg ist auf Markenrecht und IT-Recht spezialisiert. Wir haben langjährige Erfahrung in dem Gebiet und sind damit perfekt gerüstet, um auch Sie juristisch zu beraten. Gerne stehen wir Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch für erste Fragen zur Verfügung.

Rufen Sie uns dazu an oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail, in der Sie Ihren konkreten Fall schildern. Schicken Sie uns auch gerne schon vorher eine E-Mail mit Dokumenten und Informationen, die relevant sein könnten. Alternativ


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