Doppeltes Elterngeld - Zwillingsgeburt

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Können berufstätige Eltern von Zwillingen gleichzeitig in Elternzeit gehen und für jedes Kind separat Elterngeld beanspruchen?

Ja, das entschied das Landessozialgericht München. Geklagt hatte ein Paar aus Oberfranken, Eltern von Zwillingen.

Sowohl der Vater als auch die Mutter, beantragten je zwölf Monate Elterngeld, er für den Sohn und sie für die Tochter. Im Anschluss machte jeder noch je zwei Partnermonate für das andere Kind geltend. Die Elterngeldstelle Oberfranken wollte diesem Plan nicht folgen und veranschlagte die Kinder aber auch die Eltern zusammen. Sie bekamen lediglich 14 Monate Elterngeld plus einen Zwillingsaufschlag.

Nach erfolgloser Klage vor dem Sozialgericht, gab das Landessozialgericht der Klage im Berufungsverfahren statt (Az. L 12 EG 26/08).

Das Gericht stellte klar, dass beiden Elternteilen gleichzeitig Elterngeld zusteht. Das entsprechende Gesetz sehe eine Zahlung für jedes Kind vor, wenn es von den Eltern selbst erzogen wird. Dass in der Praxis Vater und Mutter beide Kinder gleichzeitig versorgen und es bei dieser Aufgabe zu einer Vermischung komme, spiele keine Rolle. Das Gesetz sehe nicht vor, dass man ein Kind vollkommen alleine erziehe müsse um die Leistung zu erhalten.

Zudem verwies das Gericht auf die geltenden Regelungen für dicht aufeinander geborene Kinder. In diesen Fällen, kann beispielsweise der Vater Elterngeld für das zweitgeborene Kind in Anspruch nehmen, obwohl die Mutter noch Elterngeld für das erstgeborene bekommt.

Eine endgültige Entscheidung steht noch aus, wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit wird sich auch das Bundessozialgericht mit der Frage befassen.


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