Droht Anlegern des Schiffsfonds KGAL SeaClass 6 Totalverlust?

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Anleger des geschlossenen Schiffsfonds KGAL SeaClass 6 fürchten um ihre Einlage

Um Ihre Einlage fürchten müssen möglicherweise Anleger des geschlossenen Schiffsfonds KGAL Fonds 193 SeaClass 6 – MUNDAN Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG. 2006 von der KGAL GmbH & Co. KG aufgelegt, wurden er unter anderem über die Commerzbank AG vertrieben.

Unter dem Namen KGAL Fonds 193 SeaClass 6 – MUNDAN Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG verbergen sich zwei Produktentanker der sog. Handysize-Klasse. Aus dem Geschäftsbericht 2011 ergibt sich, dass dieser Fonds wirtschaftlich stark unter Druck ist. So gibt KGAL zu, dass das aktuelle Charterratenniveau der Fondsobjekte auf Dauer nicht die Zins- und Tilgungsleistungen für das Fremdkapital der Fondsgesellschaft erwirtschaftet.

Zwar teilt KGAL weiter mit, dass „aufgrund der vorhandenen Liquiditätsreserve und der Sondertilgungen in den Vorjahren […] die Gesellschaft derzeit noch über ausreichende liquide Mittel verfügt, um den laufenden Geschäftsbetrieb sicherstellen zu können”. Sollte ihr das allerdings nicht gelingen, drohen Anlegern Verluste. Schon der Verlauf der prognostizierten Ausschüttungen lässt nach unserer Auffassung wenig Hoffnung. Der Ausschüttungsverlauf laut Geschäftsbericht 2011 zeigt, dass der Schiffsfonds KGAL SeaClass 6 77 % weniger als prognostiziert an die Anleger ausgeschüttet hat.

Charterraten zu niedrig

Bereits Ende 2014 berichtete das Wallstreet-Journal über eine „seit Jahren schwelende Überkapazität [… und] eine erneute globale wirtschaftliche Abkühlung” Für die Wallstreet-Experten ist es „nur eine Frage der Zeit, bis das nächste Schiff sprichwörtlich in Seenot gerät und Insolvenz anmelden muss.”

Auch die Analyse des führenden Kreditversicherers in Deutschland, EulerHermes, stützt diese These.
„Der Welthandel trat in den letzten Jahren weitestgehend auf der Stelle durch eine ungünstige Kombination aus lediglich geringem Handelswachstum und gleichzeitigem Preisdruck sowie Überkapazitäten. 2015 zeigen sich nach Ansicht von Euler Hermes nur leichte Anzeichen der Besserung mit einem weltweiten Wachstum von +1,8%.”

Ausweislich der Handelsplattform Deutsche Zweitmarkt wurden Anteile an der KGAL Fonds 193 SeaClass 6 – MUNDAN Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG zuletzt am 09.12.2013 zu einem Kurs von 3,5 % gehandelt (Stand 09.12.2014). Ein Indiz für die Schadhaftigkeit.

Notbremse Rückabwicklung – Verjährung droht

Grundsätzlich gilt in Deutschland für geschlossene Beteiligungen die Höchstfrist von 10 Jahren ab der Entstehung des Anspruches (§ 199 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BGB). Danach verjähren Ansprüche aus Falschberatung in drei Jahren, nachdem die mögliche Falschberatung öffentlich wurde.

Da dieser Fonds 2005 aufgelegt wurde, ist es jetzt höchste Zeit zu handeln.

In vielen Fällen können noch kurzfristig Schritte unternommen werden, um den Ablauf der Verjährung zu verhindern. Chancen auf Rückabwicklung bestehen insbesondere bei fehlenden Hinweisen auf die Risiken des Schiffsfonds KGAL SeaClass 6 wie zum Beispiel dem Totalverlustrisiko oder dem Nachhaftungsrisiko und der damit verbundenen Verpflichtung zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen. Auch die Empfehlung der Anlage als sichere Altersvorsorge stellt einen Anhaltspunkt für eine Falschberatung dar.

In vielen Fällen ist eine Rückabwicklung über den jeweiligen Anlageberater oder die anlageberatende Bank möglich. Insbesondere bei fehlenden Hinweisen auf die Risiken von KGAL Fonds 193 SeaClass 6 – MUNDAN Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG bis hin zum Totalverlustrisiko ist ein Anhaltspunkt für eine Falschberatung. Dies gilt auch für eine Empfehlung als sichere, zur Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage. Ebenso aufklärungsbedürftig ist das Risiko der möglichen Haftung und der damit verbundenen Verpflichtung zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen.

Sollten auch Ihnen gegenüber derartige Versprechungen getätigt worden sein, wäre dies ein sehr erfolgsversprechender Ansatz, um Ansprüche gegenüber dem damaligen Finanzdienstleister geltend zu machen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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