DS-Rendite-Fonds Nr. 127 Younara Glory GmbH & Co. Tankschiff KG

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2014 wurden die Gesellschafter des DS-Rendite Fonds Nr. 127 darüber informiert, dass das einzige Investitionsobjekt der Gesellschaft, der Tanker Younara Glory, verkauft werden musste und der Erlös nicht ausreichte, um die Darlehensforderungen der Banken vollständig zu befriedigen. Damit ist das Geschäftskonzept des Fonds gescheitert.

Die Anleger müssen folglich den Verlust ihrer Einlage hinnehmen, soweit sie nicht Schadensersatzansprüche aufgrund von Beratungs- oder Aufklärungsfehlern bei der Vermittlung des Fonds gegen Berater, Vermittler und ggf. die Gründungsgesellschafter geltend machen können. Gründungsgesellschafter haften nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Falschberatung bei dem Vertrieb von Fondsbeteiligungen, vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 2012, II ZR 69/12. Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff hat bereits 2009 ein rechtskräftiges Urteil erstritten, welches die Haftung der Gründungsgesellschafter für die falsche Beratung im Vertrieb feststellt, vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. Juli 2009, 14 U 51/08 = WM 2009, 2118.

Soweit die Beteiligung an dem Schiffsfonds konservativen Anlegern empfohlen wurde, die einen gesicherten Werterhalt ihrer Einlage bezweckten, lag eine fehlhafte Beratung vor. Denn es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung, welche mit dem Risiko des Verlustes der Einlage behaftet ist, welches sich nun auch realisiert hat. Betroffene Anleger sollten auch prüfen, ob sie über das Totalverlustrisiko, die fehlende Fungibilität und die gemäß § 3 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages erstmals zum 31. Dezember 2014 mögliche Kündigung informiert wurden. Andernfalls können sie Schadensersatzansprüche geltend machen.

Teils wurden die Beteiligungen über Banken und Sparkassen vertrieben. In diesem Fall kann bei einer fehlerhaften Information auch das Kreditinstitut zum Schadensersatz verpflichtet sein. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ingo M. Dethloff prüft derzeit entsprechende Schadensersatzansprüche für seine von dem Verlust betroffene Mandantschaft.



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