eBay: Abbruch einer Auktion vor Erreichen des Mindestpreises

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Kommt ein wirksamer Kaufvertrag mit dem Höchstbieter zustande, wenn der Verkäufer seine Auktion vor Auktionsende ohne nähere Erklärung abbricht, der Höchstbieter jedoch noch nicht den vom Verkäufer festgelegten Mindestpreis erreicht hatte? Diese Frage beschäftigt eBay-Mitglieder immer wieder. Wohl auch, weil bislang so gut wie keine Rechtsprechung zu dem Thema bekannt ist.

Übereinstimmende Willenserklärungen?

Die Ausgangslage ist denkbar einfach: Grundlage für jeden Vertragsschluss sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Der Höchstbieter dürfte in so einem Fall eine Willenserklärung abgegeben haben, den angebotenen Artikel zu dem von ihm gebotenen Preis vom Verkäufer erwerben zu wollen.

Kein Rechtsbindungswille des Anbieters

Allerdings spricht vieles dafür, dass der Verkäufer keine entsprechende Willenserklärung durch Abbruch seiner Auktion abgibt - weder ausdrücklich, noch konkludent. Dadurch, dass der Verkäufer sein Angebot mit einem Mindestpreis versieht, erklärt er, sich nicht vor Erreichen dieses Mindestpreises rechtlich binden zu wollen und stellt seinen Willen, den Artikel an einen potentiellen Höchstbieter verkaufen zu wollen, unter die Bedingung des Erreichens des Mindestpreises.

Keine entgegenstehenden eBay-AGB

Den Bietern ist dieser Umstand klar, ihnen wird in der eBay-Angebotsmaske nach Gebotsabgabe angezeigt, ob der Mindestpreis bereits erreicht wurde oder nicht. Auch aus den eBay-AGB, die sich als Auslegungshilfe bei der Frage nach einem Vertragsschluss heranziehen lassen, lässt sich kein anderes Ergebnis ableiten. Zwar regeln diese AGB, dass das Einstellen eines Angebots bei eBay grundsätzlich rechtsverbindlich sein soll, der Verkäufer also erklärt, den angebotenen Artikel an den Höchstbieter verkaufen zu wollen. Die eBay-AGB regeln aber auch, dass dies nicht gelten soll, solange der Mindestpreis vom Bieter nicht erreicht wurde.

Damit bleibt festzuhalten: Bricht der Verkäufer ohne nähere Erklärung seine Auktion ab, bevor der von ihm gesetzte Mindestpreis erreicht wurde, spricht vieles dafür, dass kein wirksamer Kaufvertrag mit dem Höchstbieter zustande kommt. Entsprechende gerichtliche Entscheidungen sind für die Zukunft zu erwarten.

Sollten auch Sie ein Problem rund um einen Vertragsschluss bei eBay & Co. haben, bin ich gerne - bundesweit - Ihr Ansprechpartner.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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