ebay-Abmahnung Jan Hofmann, hausbauteile24 – Rechtsanwalt Markus Zöller wg. Widerrufsbelehung

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Uns wurde eine Abmahnung des Herrn Jan Hofmann vorgelegt. Die vorliegende Abmahnung wurde von der Kanzlei Rechtsanwalt Markus Zöller versendet. Die behauptete Wettbewerberstellung des Herrn Jan Hofmann wird vorliegend insbesondere mit dem eBay-Shop hausbauteile24 sowie dem Internetshop hausbauteile24.de des Abmahners untermauert. Es wird in der Abmahnung beschrieben, Herr Jan Hofmann würde (auch) über diese Shops Sanitär- und Heizungsbedarf verkaufen.

Es wird vorliegend die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung und das Fehlen des Muster-Widerrufsformulars bei eBay-Angeboten zum Anlass des Abmahnens genommen. Das aktuelle Schreiben befasst sich also wieder einmal mit der bei eBay weit verbreiteten Problematik der fehlenden, falschen und/oder unvollständigen Angaben über das Widerrufsrecht.

Rechtsanwalt Markus Zöller fordert in der vorliegenden Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Außerdem wird der Ausgleich der (angeblich) entstandenen Anwaltskosten auf Basis eines Streitwerts in Höhe von 20.000 Euro verlangt. Dies entspricht einer Gebührennote von 984,60 Euro.

Besonderheiten der Abmahnung:

Besteht die behauptete Abmahnberechtigung tatsächlich?

Wir haben die Angebote des Herrn Jan Hofmann konkret analysiert. Hierzu haben wir den Webshop www.hausbauteile24.de und den eBay-Shop hausbauteile24 des Abmahners einmal begutachtet: Der Onlineshop vermittelt uns nicht den Eindruck, als würden über diesen in einem großen Umfang Waren vertrieben. Der eBay-Shop weist zudem nur sehr wenige Bewertungen auf: In den letzten 6 Monaten wurde der Verkäufer hausbauteile24 lediglich 3 Mal und innerhalb des letzten Jahres nur 7 weitere Male bewertet (Stand: 29.03.2016). Es stellt sich daher die berechtigte Frage, ob bzw. in welchem Umfang Herr Jan Hofmann der behaupteten Handelstätigkeit nachgeht.

Darüber hinaus ist interessant, in welchem Umfang Herr Jan Hofmann abmahnen lässt. Falls nämlich ein Missverhältnis zwischen wirtschaftlicher Betätigung und Umfang der Abmahntätigkeit nachgewiesen werden kann, sind die ausgesprochenen Abmahnungen als rechtsmissbräuchlich einzustufen.

Wir versuchen daher derzeit, weitere Erkenntnisse zu gewinnen. Natürlich werden wie Sie in unserem Blog diesbezüglich auch weiterhin auf dem Laufenden halten: http://e-commerce-kanzlei.de/abmahnung-jan-hofmann-durch-rechtsanwalt-markus-zoeller-wg-ebay-widerrufsbelehrung/.

Sind Sie aktuell betroffen?

Dann helfen wir Ihnen gerne bei der direkten Verteidigung gegen diese Abmahnung. Nutzen Sie hierzu unsere kostenfreie und unverbindliche Einschätzung Ihres Falles. Sie wurden abgemahnt, haben aber bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben und/oder die geforderten Anwaltskosten gezahlt?

Auch in diesem Fall empfehlen wir, uns die erhaltene Abmahnung zu senden.

Mit einer hohen Anzahl von Abmahnungen können wir die konkrete Abmahntätigkeit nachweisen. Hierdurch kann weitergehend ein Rechtsmissbrauch nachgewiesen werden.

Und welchen Vorteil haben Sie, wenn wir Sie unterstützen?

Das ist schnell erklärt: Sollte uns ein solcher Nachweis einer unverhältnismäßig hohen Abmahntätigkeit gelingen, können wir unter gewissen Umständen auch den Rechtsmissbrauch beweisen. Hierdurch können wir gegebenenfalls auch für Sie Schadensersatzansprüche gegen Herrn Jan Hofmann durchsetzen und gegebenenfalls eine zuvor abgegebene Unterlassungserklärung zurückfordern.

Entstehen mit Einsendung der Abmahnung unmittelbar Gebühren oder müssen Sie uns weitergehend beauftragen?

Mit Einsendung einer erhaltenen Abmahnung gehen Sie selbstverständlich keine weiteren Verpflichtungen ein. Auch entstehen selbstverständlich keinerlei Gebühren unsererseits. Sollten Sie uns später mit der Durchsetzung Ihre Ansprüche und/oder mit der konkreten Verteidigung beauftragen, informieren wir Sie vor Zustandekommen dieses Vertrags über die etwaigen Gebühren und Kosten.

Unsere Empfehlung:

Nutzen Sie unseren Service der kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung: e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

www.e-commerce-kanzlei.de

Kostenfreie Ersteinschätzung:

  • Fax: 0221 / 4490 5738
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In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch unter unserer Notfall-Nummer: 0172 / 2083 111.

Stand der Bearbeitung: 03/2016


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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