eBay-Händler aufgepasst!

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Eine neue Abmahnwelle startet. Neben den „klassischen" Abmahnungen wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, der Nichteinhaltung der Informationspflichten im Impressum nach § 5 TMG oder zu ungenauen Angaben hinsichtlich Lieferzeit oder Garantie liefert eBay neue Abmahngründe.

Seit dem 01.08.2013 gelten neue Regelungen für gewerbliche Verkäufer bei eBay. Während der Verkäufer aufgrund der eBay-Einstellungen einige Änderungen zwingend vornehmen muss, ist auf die Anpassung anderer selbst zu achten.

Neu!

  • Um das Logo „Verkäufer mit Top-Bewertung" zu erhalten, müssen ein hoher Service-Standard und eine optimale Verkaufsabwicklung gewährleistet werden. Mit der Umstellung dieses Logos auf „eBay-Garantie" stehen dahinter folgende Leistungen:
    • 1 Monat Widerrufs- und Rückgaberecht
    • Kostenloser Versand
    • eBay-geprüfte Serviceleistungen des Verkäufers
    • Kaufpreiserstattung bei erheblicher Abweichung von der Artikelbeschreibung oder falls der Artikel gar nicht ankommt
  • Ab Oktober 2013 gelten verschärfte Richtlinien für Produktbilder. Zu jedem Angebot wird das Hochladen eines Bildes verpflichtend. Für gebrauchte Artikel können nicht mehr Bilder aus dem eBay-Katalog verwendet werden. Zur besseren Übersicht müssen Rahmen und grafische Elemente entfernt werden. Ausgenommen davon sind lediglich Angebote in den Kategorien „Auto & Motorrad: Fahrzeuge", „Auto & Motorrad: Teile" und „Tickets".
  • Zur europaweiten Vereinheitlichung werden in einigen Kategorien neue Artikelmerkmale eingeführt, z.B „Energieeffizienzklasse"
  • In den Kategorien „Uhren & Schmuck", „Heimwerker" und „Garten & Terrasse" wird eine Änderung der Gebührenstruktur vorgenommen. Die Verkaufsprovisionen werden geringfügig erhöht. Allerdings sorgen Obergrenzen dafür, dass das Einstellen von hochpreisigen Artikeln lohnenswert ist. Außerdem sind in der Kategorie „Auto & Motorrad: Fahrzeuge" neben der festen Gebühr von 19,- Euro anstelle von 3,5% zukünftig 5% des Verkaufspreises zu zahlen.
  • Mithilfe des Programms "Weltweit wachsen bei eBay" soll deutschen Händlern der weltweite Verkauf schmackhaft gemacht werden. Das Programm gewährleistet u.a. die Synchronisation des Warenbestands über alle internationalen Websites hinweg.
  • Es wurden strukturierte Rücknahmebedingungen eingeführt, welche bald verpflichtend werden sollen. Enthalten sind die Angabe der Rückgabe- bzw. Widerrufsfrist und eine Erklärung, wer die Rücksendekosten zu tragen hat
  • Der Grundsatz zum Entfernen von Bewertungen wird angepasst. Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, wie beispielsweise das Verwenden von Schimpfwörtern, wird für den Verkäufer die Entfernung vereinfacht.
  • Die beim Käufer eintreffende Anzahl von E-Mails soll verringert werden. Dazu ermöglicht eBay den Verkäufern die von e-Bay versendeten E-Mails an ihre Bedürfnisse anzupassen, so dass keine zusätzlichen E-Mails vom Verkäufer verschickt werden müssen.

Fazit

Schützen Sie sich vor Abmahnungen, indem Sie erneut einen Blick auf Ihren Verkäufer-Account werfen. Sollten Sie trotzdem Opfer einer Abmahnung werden, prüfen Sie genau ob der Vorwurf berechtigt ist. Wenn ja, werfen Sie einen Blick auf die Höhe der geltend gemachten Forderungen, da diese häufig überzogen sind.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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