Ehegattensplitting gilt auch für die Homo-Ehe. Gleichstellung Homosexueller kommt einen Schritt weiter

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften verfassungswidrig ist, Az.: 2 BvR 909/06. Auch Homosexuelle die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, müssen vom Ehegattensplitting profitieren. Das BVerfG führte aus, dass die Ungleichbehandlung wegen der sexuellen Orientierung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. Die betreffenden steuerlichen Gesetze müssen nun rückwirkend zum 01.08.2001 geändert werden. Damit werden gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften im Steuerrecht mit der Ehe gleichgestellt.

Nun steht noch die Entscheidung zur gemeinsamen Adoption aus. Bisher dürfen nur Verheiratete und Alleinstehende Kinder adoptieren. Gleichgeschlechtliche Lebenspartner ist dieses verwehrt, weil ihre Beziehung zur Zeit nicht als Ehe anerkannt wird. Dies ist nach meiner Meinung nicht mehr haltbar. Die gemeinsame Adoption durch gleichgeschlechtliche Lebenspartner wird kommen. Schließlich gehören Kinder zu den Menschen, die sie lieben und die sich um sie kümmern; dabei spielt es keine Rolle, ob Mama eine Frau liebt oder Papa einen Mann. Es bleibt abzuwarten, ob die Politik wieder als Getriebene des BVerfG handelt oder von sich aus das Notwendige unternimmt.


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