Ehevertrag - wann er sinnvoll ist

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Niemand fasst gerne die Möglichkeit ins Auge, dass seine Ehe scheitern könnte. Sollte dies doch geschehen, hält das Gesetz Regelungen zum Zugewinnausgleich, zu Unterhaltsansprüchen und zum Versorgungsausgleich bereit. Gleichwohl kann es in manchen Fällen sinnvoll sein, diese gesetzlichen Regelungen entsprechend der eigenen Lebenssituation abzuändern.

Dies gilt beispielsweise,

  • wenn beide Ehegatten berufstätig und damit finanziell unabhängig sind und auch im Falle einer Scheidung keinen finanziellen Ausgleich untereinander wünschen;

  • wenn die beiden Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben oder im Ausland leben; durch einen Ehevertrag kann dann festgelegt werden, das Recht welchen Staates für die Ehe und insbesondere für eine Scheidung gelten soll; oder,

  • wenn einer der Ehegatten Unternehmer ist. Durch einen Ehevertrag kann vermieden werden, dass der Bestand des Unternehmens im Falle der Scheidung gefährdet wird.

Denn ohne Ehevertrag findet bei einer Scheidung ein sogenannter Zugewinnausgleich zwischen den Ehegatten statt. Das bedeutet: Hat einer der beiden Ehegatten während der Ehe einen höheren Vermögenszuwachs erzielt als der andere, muss er dem anderen Ehegatten die Hälfte der Differenz abgeben. Dieser Zugewinnausgleich kann durch einen Ehevertrag vollständig oder auch nur teilweise ausgeschlossen werden. So kann beispielsweise bei einer Unternehmerehe das Betriebsvermögen aus dem Zugewinnausgleich herausgenommen werden.

In einem Ehevertrag können zudem Regelungen zum Ehegattenunterhalt getroffen werden. Dieser kann erweitert, begrenzt oder auch vollständig ausgeschlossen werden.

Schließlich können in einem Ehevertrag die gesetzlichen Regelungen zum Versorgungsausgleich abgeändert werden. Nach dem Gesetz werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften der beiden Ehegatten jeweils hälftig geteilt. Auch hiervon kann abgewichen werden bis hin zu einem vollständigen Ausschluss des Versorgungsausgleichs.

Ein Ehevertrag kann bereits vor der Hochzeit abgeschlossen werden, aber auch jederzeit später im Verlauf der Ehe.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gern persönlich zur Verfügung.

Dr. Markus Knoll

Rechtsanwalt und Notar


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