Mit dem Tod eines schon längere Zeit arbeitsunfähigen Arbeitnehmers erlischt dessen Urlaubsanspruch. Ein Anspruch auf Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs kann von den Erben nicht geltend gemacht werden. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist dies ein höchstpersönlicher Anspruch des Verstorbenen gegenüber dem Arbeitgeber. Der Anspruch kann nicht auf Erben übergehen. Er kann auch nicht verkauft oder auf Dritte in anderer Weise übertragen werden.
Roland Tilch
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