Ein gutes Testament vermeidet Streit: "Die Bewertung"!

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Ziel des Testaments

Ein gutes Testament stiftet Frieden, ein schlechtes verursacht Streit, selbst wenn die Erben und Vermächtnisnehmer reich bedacht werden. Ein gutes, friedensstiftendes Testament muss daher stets das oberste Ziel sein.

Problem: Wertunterschiede

Besonders heikel wird es, wenn durch Testament oder Erbvertrag wertvolle Nachlassgegenstände verteilt werden, seien es Grundstücke, Hauser, Eigentumswohnungen, Kunstgegenstände, Aktien oder gar Unternehmen. Natürlich sind diese Gegenstände nicht wertgleich. Das stört den Vater und die Mutter, die eine mathematisch möglichst genaue Gleichheit als gerecht ansehen.

Fehler vermeiden: (Teilungsanordnung)

In diesen Fällen sollte der Erblasser es sich nicht „bequem“ machen und die Bewertung den Erben bzw. Vermächtnisnehmern überlassen. Zu kurz gesprungen ist es zum Beispiel, die Verteilung mittels einer Teilungsanordnung vorzunehmen, gar mit der ausdrücklichen Anweisung, dass die erbenden Kinder die Bewertung selbst vornehmen und den Wertausgleich durchführen müssen. Wer glaubt, er habe damit genial gerecht testiert, liegt falsch. Das zeigt die Praxis. Es ist vermessen anzunehmen, die Erben könnten sich über die Werte einigen. Bitterer Streit ist vorprogrammiert.

Das beginnt schon damit, dass der Erbe selbst ein qualifiziertes Gutachten allein aus dem Grund abgelehnt, dass der „feindliche“ Miterbe es in Auftrag gegeben und den Sachverständigen beauftragt hat.

Mut zu (Wert-)Unterschieden: (Voraus-)Vermächtnisse

Mut zu (kleinen) Ungerechtigkeiten bzw. Wertunterschieden ist gefragt, sonst funktioniert es nicht. Gibt der Erblasser schon im Testament die Werte und die Ausgleichsbeträge vor, werden diese Bestimmungen eher akzeptiert. Statt der Zuweisung durch Teilungsanordnung geht der Erblasser besser den Weg der Vorausvermächtnisse. Bei dieser Gestaltung werden Wertunterschiede zwischen den zugewiesenen Gegenständen nicht ausgeglichen – oder eben nur nach Maßgabe des Testaments. Dabei sollte der Testator eine Inflationsklausel nicht vergessen.

Tipp bei Anordnung eines Wertgutachtens

Hat der Erblasser den Mut nicht, die Werte seiner Vermögensgegenstände selbst festzulegen, vermeidet es Streit, wenn er zumindest genau vorgibt, wie die Werte verbindlich ermittelt werden. Dazu gehört auch, dass er regelt, wer die Kosten der Wertermittlung tragen muss.

"Vertragt Ihr Euch noch oder habt Ihr schon geerbt"? Diese schlimme Folge schlechter Testamente zwischen den Kindern vermeidet ein durchdachtes, geplantes, sorgfältiges gutes Testament in den allermeisten Fällen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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