Einführung in die Gewaltdelikte - Wenn "Sonne und Beton" kein Buch mehr ist

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Aggression, Frustration, Überforderung, schlechte Einflüsse, Aussetzer – es gibt zahlreiche Gründe, weswegen Menschen gewalttätig werden. Dass Gewalt nie die Lösung ist, wird einem schon früh mitgegeben. Jedenfalls wenn man in einem behüteten Elternhaus aufwächst. Nun sind Lebensrealitäten selten so behütet wie es wünschenswert wäre, Lebenswege sind selten gerade und Logik oftmals nicht sauber umsetzbar. Das menschliche Leben ist kein Abziehbild. Viele Menschen suchen sich Lösungen zu Problemen, die für sie umsetzbar sind. Viele Menschen haben schlichtweg nie gelernt, Emotionen zu regulieren, haben keine Werkzeuge für die eigene Lebensführung mitbekommen. Viele Menschen befinden sich in – in ihren Augen – aussichtslosen Situationen und versuchen auf ihre Art zu überleben.

All dies ist keine Rechtfertigung, wieso Menschen den Weg in die Gewalt wählen, sondern ein realistischer Blick hinter die Menschen und ihre Motive.

Was sind Gewaltdelikte?


Gewaltdelikte sind nach der polizeilichen Kriminalstatistik jene Delikte, die sich gegen höchstpersönliche Rechtsgüter anderer Personen richten, insb. Gesundheit, sexuelle Selbstbestimmung und letztendlich auch das Leben. Hierzu zählen also allen voran Körperverletzungsdelikte, Tötungsdelikte, sexuelle Gewaltdelikte und räuberische Delikte.

Facts


Die Statistik zeigte, dass bis zum Pandemiebeginn die Gewaltdelikte mit Schwankungen im Endeffekt einigermaßen beständig in unserer Gesellschaft verankert waren. Mit Pandemiebeginn nahmen die Zahlen im Hellfeld ab. Sexuelle Gewaltdelikte nahmen etwas zu. 2021 befand sich die Gewaltkriminalität der Hellfeldmessung auf dem niedrigsten Stand seit 2000. Die Gewalt verlagerte sich durch die Pandemie von der Öffentlichkeit in die häuslichen Schutzbereiche und damit vermehrt ins Dunkelfeld. Auch werden Verschiebungen hinsichtlich Vermögensdelikten deutlich. Wo früher Raubdelikte zu schnellem Geld führen sollten, wird auch heute vermehrt das Internet in betrügerischer Weise benutzt.

Der weit überwiegende Teil der Opfer ist weiblich. Wo die Werte bei Körperverletzungsdelikten 2021 zwischen ¾ bis 2/3 schwanken, liegen die Tötungsdelikte mit 90% und die sexuellen Gewaltdelikte mit knapp 97% noch weiter vorne. Grund hierfür ist nicht selten Partnerschaftsgewalt.

Wieso Gewalt?


Die Motive zur Gewaltanwendung sind zahlreich. Kriminologisch sind die Gründe oftmals im sozialen Umfeld zu finden. Hierzu zählen Gewalterfahrung in der Familie, schlechte Einflüsse durch die Peer-Group und ein ungünstiges Wohnumfeld. Auch gesellschaftliche Gründe fördern Gewaltbereitschaft, wie Leistungsdruck, schlechte Zukunftsperspektive und (umstrittenerweise) Medieneinflüsse. All dies verursacht Frustration, Aggression und Überforderung. Ist der Tatausführende sodann wenig empathiefähig oder hat eine fehlende Frustrationstoleranz, führt schnell eins zum anderen.

Gewaltstrafverfahren


Die Anzeigebereitschaft steigt tendenziell. In Strafverfahren rund um Gewaltdelikte geht es in erster Linie nicht selten um mittlere bis schwere Kriminalität. Entsprechend ernst nehmen die Gerichte auch diese Vorwürfe.

Als Beweismittel kommen in der Regel Aussagen der Betroffenen und ggf. Zuschauende in Betracht, aber auch Inaugenscheinnahmen von Verletzungsaufzeichnungen und anderen Spuren. Da Zeugenaussagen sehr subjektiv sind, ist eine genaue Analyse der Beweismittel absolut essentiell.


Da es in diesen Verfahren um mindestens zwei Rollen geht – Geschädigter und Schädiger – und diese Rollen ermittelt werden, kann auch das Begehren nach zivilrechtlichen Schmerzensgeldforderungen laut werden. Da in Deutschland Straf- und Zivilverfahren im Regelfall getrennt sind, kommt in diesen Konstellationen ein sog. Adhäsionsverfahren in Betracht. Das bedeutet, dass innerhalb des Strafverfahrens die zivilrechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden können. Dies muss jedoch ausdrücklich beantragt werden.


Sollte der Vorwurf nur schwer anzugreifen sein, kann durch eine außergerichtliche Schadenswiedergutmachung im Zuge eines Täter-Opfer-Ausgleiches bei Geständnis des Täters und Bereitschaft beider Seiten, eine Strafmilderung oder gar Einstellung erwirkt werden.

Tragödie oder Faszination


Gewaltdelikte stellen eine Tragödie dar. Was musste das Opfer erleiden? Was hat den Täter bis hierhin geführt?

Und doch sind viele außenstehende Menschen fasziniert von Gewalt. Wozu die menschliche Natur im Stande ist. Welche Hemmschwellen überwunden werden können – egal durch welche Umstände. True Crime und die Faszination dahinter boomt. Und dabei sollte nie vergessen werden, dass wenn Faszination zur Sensationslust wird, Grenzen überschritten werden.

Anwaltssuche als Beschuldigter


Je nach Ausmaß der Gewalt unterliegen Sie dem Anwaltszwang nach § 140 StPO. Suchen Sie sich jetzt eine kompetente Verteidigerin, der Sie vertrauen. Lassen Sie sich von uns überzeugen. Andernfalls wird Ihnen irgendein Pflichtverteidiger beigeordnet. Sie haben jedoch das Recht, eine Vertrauensanwältin zu benennen. Wenn ich Ihre Vertrauensanwälte sein mag, rufen Sie mich an oder schreiben Sie eine Mail unter: 

0231 - 952 5041 oder info@funke-strafrecht.de

Anwaltssuche als geschädigte Person


Sie dürfen auch als geschädigte Person aktiv an der Verhandlung teilnehmen. Durch eine sog. Nebenklage erlangen Sie die Möglichkeit, auf das Verfahren einzuwirken und es mit zu überwachen. Hierzu können Sie sich eine Anwältin nehmen, die während des gesamten Prozesses anwesend ist, Beweisanträge stellen darf, vernehmen darf etc.

Je nach Strafvorwurf bekommen Geschädigte Kostenhilfen nach §397a StPO. Lassen Sie sich gerne hierzu beraten.

Wenn Sie mir mir diesen Weg gehen wollen, rufen Sie mich an oder schreiben Sie eine Mail unter:

0231 - 952 5041 oder info@funke-strafrecht.de

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Rechtsanwältin Hannah Funke - Anwalt für Gewaltdelikte

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Foto(s): Hannah Funke

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