Einsparung von Scheidungskosten und schnelles Scheidungsverfahren

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Zum Scheidungstermin müssen theoretisch beide Parteien persönlich erscheinen. Aber vieles kann man vor dem Termin erledigen, so dass in der Verhandlung nicht mehr streitig verhandelt werden müsste. Hierüber wird dann ein notarieller Vertrag aufgesetzt, und vor Gericht wird letztendlich nur noch die eigentliche Scheidung geregelt. Dieser Weg ist kostengünstig und in der Regel auch deutlich schneller.

Tatsächlich wäre kostengünstiger, wenn Sie sich einverständlich scheiden lassen. Dann benötigen Sie nur einen Rechtsanwalt, d.h., ein Partner ist anwaltlich vertreten, und der andere Partner nicht. Dies bedeutet eine deutliche Reduzierung der Scheidungskosten, die je nach Einkommen bei mehreren Tausend Euro liegen kann.

Die Scheidungskosten kann man auch dadurch reduzieren, indem Sie uns online oder telefonisch beauftragen. Dies können Sie auch tun, wenn unser Kanzleisitz nicht in Ihrer Nähe ist, da wir bei einer Scheidung deutschlandweit arbeiten. In diesem Fall übernehmen wir für Sie alle Scheidungsverbundsachen, also z.B. Unterhaltsfragen (Kindes- und Ehegattenunterhalt), Sorge- und Umgangsrechtsfragen, Versorgungsausgleich, Morgengabe, Brautgabeverfahren etc.

Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy

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