Einspruch gegen Bußgeldbescheid - Tipps vom Anwalt zu Fristen, Verjährung und Erfolgsaussichten

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Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und mit den darin enthaltenen Vorwürfen nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, Einspruch einzulegen. Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann aus verschiedenen Gründen gerechtfertigt sein, wie zum Beispiel fehlerhafte Messungen oder eine unklare Beweislage.

Um Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen, müssen Sie jedoch einige wichtige Schritte beachten. Zunächst sollten Sie sich gründlich über die rechtlichen Grundlagen informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Eine kompetente Anwaltskanzlei kann Ihnen bei der Erstellung Ihres Einspruchs helfen und sicherstellen, dass alle wichtigen Fristen eingehalten werden.

Eine weitere wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist die Begründung. Sie müssen klar und überzeugend darlegen, warum Sie mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden sind und welche Gründe dafür sprechen, dass der Vorwurf gegen Sie ungerechtfertigt ist.

Wenn Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, sollten Sie außerdem bedenken, dass dies mit Kosten verbunden sein kann. Es kann sich jedoch lohnen, da Sie auf diese Weise Ihre Chancen erhöhen, einen ungerechtfertigten Bußgeldbescheid erfolgreich anzufechten.

14-Tage Frist bei Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Die Einspruchsfrist beträgt nur 2 Wochen erfolgen. Diese Frist beginnt mit der Zustellung des Bußgeldbescheids zu laufen. Üblicherweise erhalten Sie den Bußgeldbescheid in einem gelben Umschlag (Postzustellungsurkunde). Das Datum auf diesem Umschlag ist für die Berechnung der Frist maßgebend. Der Einspruch verhindert, dass der Bußgeldbescheid gültig wird. Bis dahin brauchen Sie auch weder das Bußgeld zu zahlen, noch ein Fahrverbot anzutreten.

Wie legt man richtig Einspruch ein? - Die Form

Der Einspruch erfolgt schriftlich (ausnahmsweise zur Niederschrift gegenüber der Bußgeldstelle - § 67 OWiG). Üblicherweise sendet man den (unterschriebenen) Einspruch per Post oder Telefax. Anwälte nutzen regelmäßig eine elektronische Übermittlung über das besondere elektronische Anwaltsfach. Achtung: eine einfache E-Mail genügt diesem Schriftformerfordernis nicht. 

Einspruch gegen Bußgeldbescheid - Die Erfolgsaussichten

Ganz oft fragen die Mandanten zu Beginn: "Lohnt sich denn ein Einspruch überhaupt?". Dabei handelt es sich um eine Frage, die man - jedenfalls zu Beginn eines Mandats - kaum seriös beantworten kann. Richtigerweise steht die Akteneinsicht an erster Stelle. Finden sich Einwendungen formeller, sachlicher oder rechtlicher Art, kommt man dem Thema "Erfolg" unter Umständen schon näher. Hüten sollte man sich jedenfalls vor Anpreisungen im Internet wie "Jeder 2. Bußgeldbescheid ist angreifbar!" und ähnlichen Aussagen. Das ist schlichtweg nicht zu belegen.  


Welche Kosten entstehen durch den Einspruch?

Mit dem Bußgeldbescheid wird eine Geldbuße verhängt, manchmal auch ein Fahrverbot. Darüber hinaus erhebt die Bußgeldstelle Gebühren und Auslagen. Die Gebühr bemisst sich nach der Geldbuße, die gegen den Betroffenen im Bußgeldbescheid festgesetzt ist. Sie beträgt mindestens 25,00 €. Für die Zustellung werden in der Regel pauschal 3,50 € angesetzt.

Mit dem Einspruch entstehen erst mal keine zusätzlichen Kosten. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Gericht. Dort entstehen dann weitere Gerichtskosten. Wer eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung  besitzt, braucht sich darüber keine Gedanken zu machen. Sämtliche Verfahrenskosten und die Kosten des Anwalts übernimmt die Versicherung. 

Bußgeldbescheid und Verjährung

Es kommt immer wieder vor, dass eine Verkehrs-Ordnungswidrigkeit verjährt. Die Regelungen dazu sind verhältnismäßig komplex. Je nach Verfahrensstadium und Bußgeldhöhe laufen verschiedene Fristen. Diese können zudem durch eine Vielzahl von Tatbeständen unterbrochen werden, wodurch die Frist wieder von vorne zu laufen beginnt. Auch wenn die Verjährung von Amts wegen beachtet werden muss, sollte an dieser Stelle immer ein erfahrener Anwalt beigezogen werden.  


Insgesamt ist Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eine wichtige Möglichkeit, um Ihre Rechte zu wahren und sich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe zu verteidigen. Mit der richtigen Unterstützung und einer überzeugenden Begründung können Sie Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch erhöhen. Rechtsanwalt Yves Junker aus Köln ist als Fachanwalt seit 23 Jahren mit Blitzer-Verfahren beschäftigt. Rufen Sie uns gerne an

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Foto(s): YJ

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