Einstweilige Verfügung | Adobe | FPS Rechtsanwälte

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Aktuell wurde uns eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt am Main vorgelegt. Antragstellerin ist die Adobe Systems Incorporated. Adobe Systems Inc. wird vertreten von den Rechtsanwälten FPS aus Frankfurt. Erstaunlich ist, dass die von der einstweiligen Verfügung betroffenen Unternehmer berichten, im Vorfeld keine Abmahnung erhalten zu haben.

Einstweilige Verfügung von Adobe und Reaktionsmöglichkeiten:

Die uns vorliegende Einstweilige Verfügung der Adobe Systems bezieht sich auf eine angebliche Markenverletzung und eine Verletzung von Urheberrechten in Bezug auf das Programm Adobe X (10.0).

Das Landgericht Frankfurt am Main weist darauf hin, dass ein Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung möglich ist.

Nicht empfehlenswert ist es, auf die einstweilige Verfügung nicht zu reagieren. Es drohen und Ordnungsgeld und im schlimmsten Fall Haft.

Die Einstweilige Verfügung sollte einem Fachanwalt für Urheberrecht und /oder gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht) vorgelegt werden. Grundsätzlich gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, auf eine einstweilige Verfügung zu reagieren. Entscheidend ist im vorliegenden Fall die Frage, ob tatsächlich Fälschungen angeboten wurden. Problematisch ist hier die Beweislast. Adobe hat im Rahmen des Verfügungsverfahrens bereits glaubhaft gemacht, dass es sich um Fälschungen handelt. Für die Frage der Verteidigung ist daher entscheidend, was der Betroffene an dieser Stelle vorbringen kann.

Fachkanzlei für Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz

Wir vertreten seit Jahren bundesweit Mandanten im Zusammenhang mit markenrechtlichen und urheberrechtlichen Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen. Wir bieten betroffenen Unternehmer die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Übersenden Sie uns hierfür die Abmahnung oder einstweilige Verfügung an:

info@ra-kreuztor.de

oder

0251 20 86 80 50.

Wir rufen Sie dann umgehend zurück und klären Sie im Rahmen einer ersten Einschätzung über mögliche Verteidigungsstrategien auf.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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