Abmahnung und Klage vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. | 2024

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Abmahnung und Klage vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. | 2024: Aktuell liegen uns mehrere Abmahnungen und Klagen des Verband sozialer Wettbewerb e.V. vor. Es geht um Hinweise nach der Biozid-VO oder Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz (TextilkennzG). 

Vorab: Wenn Sie auch eine Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. erhalten haben, können Sie gerne unsere kostenlose Einschätzung durch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nutzen. 

Wir kennen die Abmahnung und das Vorgehen seit Jahren und vertreten viele Mandanten, die eine Abmahnung oder auch Klage vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. erhalten haben. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung oder die Klage (meist eine Klage der Anwälte Burchert & Partner) per E-Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung.


Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V.

Die Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. betrifft aktuell Händler, die z.B. Biozidprodukte anbieten, ohne den – aus Sicht des Verbandes – nach Art. 72 BiozidVO erforderlichen Hinweis zu erteilen.

Des Weiteren sind auch Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz oder Preisangaben Gegenstand eine weiteren Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V..

In beiden Fällen wird auf die Berechtigung zur Abmahnung hingewiesen und eine Unterlassungserklärung gefordert. Ferner werden Aufwendungen für die Rechtsverfolgung in Höhe von 238 € geltend gemacht.

Im Falle der Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. sollten Sie folgende Hinweise beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite und keine vorschnelle Zahlung
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren

Da der Verband Falle der Nichteinhaltung der Fristen in Bezug auf die Unterlassungserklärung auch Gerichtsverfahren führt, ist der wichtigste Rat, dass die Betroffenen die Abmahnung ernst nehmen und die Fristen beachten. 

Gleichzeitig sollte fachanwaltlich geprüft werden, ob es Ihrem konkreten Fall überhaupt aktuell überhaupt möglich und sinnvoll ist, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dies kann ein günstiger Weg sein, die Angelegenheit zu beenden. 

Eine vorschnelle Abgabe kann bei weiteren Verstößen aber auch zu horrenden Vertragsstrafen führen. Hintergrund ist die extreme Reichweite der Beseitigungspflichten vor Abgabe der Unterlassungserklärung. Die Abgabe einer auch eingeschränkten Unterlassungserklärung erfordert daher immer eine genaue Prüfung des Einzelfalls.


Klage vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V.

Im Klageverfahren wird der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. von den Rechtsanwälten und Fachanwälten für gewerblichen Rechtsschutz Burchert & Partner aus Berlin vertreten. Hier gilt es noch mehr, die Fristen – insbesondere der Klageszustellung und der Anzeige der Verteidigungsbereitschaft zu beachten. In dem Verfahren vor den Landgerichten können sich die Beklagten nicht selbst vertreten. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sollte daher frühzeitig hinzugezogen werden, um irreparable Nachteile zu vermeiden.

Weitere Infos zu der Abmahnung des VSW e.V. finden Sie z.B. hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/weitere-abmahnungen-vom-verband-sozialer-wettbewerb-ev-aus-berlin_149787.html

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-vom-verband-sozialer-wettbewerb-vsw-erhalten/

    

Dr. Wallscheid & Drouven - Unsere Leistung im Wettbewerbsrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit im Wettbewerbsrecht und Markenrecht zur Verfügung. 

Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. 

Wir haben bereits mehrfach über die Abmahnungen des Verbands Sozialer Wettbewerb e. V. berichtet und vertreten seit einigen Jahren betroffene Mandanten. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung.

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