Automobilzulieferer ist der Krise: Gründe und Handlungsmöglichkeiten

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Eissmann Automotive, ein Spezialist für Innenraumkomponenten wie Verkleidungen, hat Insolvenz angemeldet¹. Obwohl das Unternehmen möglicherweise nicht jedem Autofahrer bekannt ist, sind seine Produkte in den Innenräumen gängiger Automodelle allgegenwärtig. Eissmann produziert Verkleidungskomponenten, die in vielen Fahrzeugen zu finden sind¹.
Die Automobilzulieferbranche befindet sich in einer herausfordernden Situation. 

Was sind die Gründe und wie sollte man reagieren?


1. Versorgungsengpässe und globale Krisen: 
Die Automobilindustrie leidet unter Versorgungsengpässen bei Rohstoffen und Komponenten. Geopolitische Krisen und die Auswirkungen auf Rohstoff- und Finanzmärkte erhöhen den Druck auf die Branche⁴.

2. Kapitalintensive Betriebsmodelle: 
Viele Zulieferer arbeiten weiterhin kapitalintensiv. Angesichts der aktuellen Zinswende kann dies zu einem Problem werden⁴.

3. Transformation und Innovation: 
KMUs sollten in innovative Technologien investieren und weniger kapitalintensive Betriebs-modelle etablieren. Der Trend geht in Richtung Elektronik und Software. Forschung und Entwicklung allein reichen nicht mehr aus; es sind „business-led innovations“ erforderlich⁴.

4. Personalabbau: 
Ein strategischer Personalabbau kann notwendig sein, um Kosten zu senken und die Effizienz zu steigern. Es ist jedoch wichtig, dies mit Augenmaß zu tun, um die langfristige Wettbewerbs-fähigkeit sicherzustellen. Betriebsräte sind gefordert, hier sinnvoll mitzuwirken. 

5. Produktdiversifizierung: 
KMUs sollten darüber nachdenken, wie sie ihre Produktpalette diversifizieren können, um nicht nur von einem großen Kunden abhängig zu sein. Dies kann dazu beitragen, die Konkurrenz mit Billigländern zu verringern. Insgesamt sollten Automobilzulieferer, unabhängig von ihrer Größe, agil sein, auf Innovation setzen und ihre Geschäftsmodelle anpassen, um in dieser dynamischen Branche zu überleben und zu wachsen.

6. Insolvenz und Sanierung 
Ein Schwerpunkt der insolvenzrechtlichen Reformen der letzten zehn Jahre lag darauf, die frühzeitige und erfolgreiche Sanierung von Unternehmen zu erleichtern. Dies soll ins-besondere dadurch erreicht werden, dass ein Zugang zu verschiedenen gesetzlich geregelten Sanierungsinstrumenten gewährleistet ist und dass überhaupt geeignete Sanierungsinstrumente zur Verfügung stehen.

Ein wesentliches Instrument des Sanierungsrechts ist der Insolvenzplan. Mit Hilfe eines Insol-venzplans, der von der Mehrheit der Gläubigerschaft befürwortet wird, hat beispielsweise ein Unternehmen die Möglichkeit, sich (selbst) zu sanieren. Auf der Grundlage eines solchen Insol-venzplans können etwa Forderungen gestundet, das heißt aufgeschoben, oder Ratenzahlungen bestimmt werden.

Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz (StaRUG) hat der Gesetzgeber im Jahr 2020 einen weiteren Rahmen geschaffen, der eine planbasierte Sanierung von Unternehmen in einem sehr frühen Krisenstadium erlaubt. Anders als beim Insol-venzplanverfahren braucht es für eine Sanierung unter dem StaRUG keiner Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Jedoch darf das Unternehmen dann auch noch nicht endgültig insolvenzreif sein. Das heißt, es darf noch nicht zahlungsunfähig oder im Fall einer juristischen Person - also etwa einem eingetragenen Verein, einer Aktiengesellschaft oder einer Stiftung - auch nicht überschuldet sein.

7. Eigenverwaltung
Die Eigenverwaltung kann eine Chance sein, um in der Krise flexibel zu agieren und Sanierungs-maßnahmen umzusetzen. Sie ermöglicht es dem Unternehmen, den Geschäftsbetrieb fortzu-führen und gleichzeitig eine Restrukturierung anzugehen. Bei der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsleitung in Verantwortung und organisiert die Sanierung. Überwacht wird dies durch einen vom Gericht eingesetzten Sachwalter, den man aber vorschlagen darf.

8. Risikovorsorge
Die Risikovorsorge und Möglichkeiten der Sanierung bespricht man nicht, wenn es bereits "brennt", sondern rechtzeitig im Vorfeld - also außerhalb einer bedrohlichen Krise - erst recht einer Insolvenzreife. Es ist Chefsache. 

Kenntnisse in insolvenz- und sanierungsrechtlichen Fragen schafft Sicherheit.

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Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Kulzer@pkl.com




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