Elterngeld
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Basiselterngeld steht Ihnen als Eltern gemeinsam für die ersten 14 Monate nach der Geburt des Kindes zu, wenn beide Eltern die Betreuung zeitweise übernehmen und es dadurch zu Einkommenseinbußen kommt. Die Monate können frei untereinander aufgeteilt werden. Zu beachten ist dabei nur, dass ein Elternteil mindestens zwei und höchstens 12 Monate beanspruchen kann. Für Alleinerziehende gilt die Besonderheit, dass sie 14 Monate in Anspruch nehmen können.
2. Besonderheit für ab dem 1.9.2021 geborene Kinder
Wenn nach dem 1.9.2021 geborene Kinder mindestens sechs Wochen zu früh geboren werden, können Sie bis zu vier zusätzliche Basiselterngeld-Monate erhalten.
3. Antragsfrist
Mit dem Tag der Geburt des Kindes können Sie den Antrag auf Elterngeld stellen. Ab diesem Tag haben Sie drei Monate Zeit für die Antragstellung.
4. Höhe des Elterngeldes
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem monatlichen Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate vor dem Monat der Geburt Ihres Kindes. Wenn sie ein höheres Einkommen hatten, erhalten Sie 65 % des Voreinkommens, bei einem niedrigen Einkommen bis zu 100 %. Der Höchstbetrag liegt bei 1800 Euro, mindestens beträgt es 300 Euro.
5. Elterngeld Plus
Wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes in Teilzeit arbeiten, können Sie die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern und aus einem Elterngeldmonat zwei Elterngeld-Plus-Monate machen. Der Höchstbetrag des Elterngeldes reduziert sich dann auf 900 Euro monatlich.
6. Partnermonate
Wenn Sie gleichzeitig mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin in Elternzeit gegen wollen, erhält jeder Elternteil mit dem Partnerschaftsbonus vier weitere Monatsbeträge Elterngeld Plus.
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