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„Era Istrefi – Bonbon“: RA Daniel Sebastian-Abmahnung – So reagieren Sie richtig!

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Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt im Auftrag der DigiRights Administration GmbH das Anbieten von Musik über Internettauschbörsen ab. In einer uns aktuell vorliegenden Abmahnung wird unserem Mandanten der Upload der folgenden Tonaufnahmen des Musiksamplers Top 100 Zaytsev Net. Mart 2017 vorgeworfen: „Era Istrefi – Bonbon“ und „Martin Garrix feat. Bebe Rexha – In the name of love“.

Was wird dem Adressaten einer Abmahnung stets vorgeworfen?

Im Rahmen der Abmahnung wird dem Adressaten derselben vorgeworfen, eine Internettauschbörse genutzt und dabei die streitgegenständliche Datei Dritten zum Download angeboten zu haben.

Mit dem Abmahnschreiben wird geltend gemacht:

  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben
  • die angebotene Datei umgehend zu löschen
  • eine Gesamtsumme von EUR 800,00 zu zahlen, welche sich aufteilt in die Zahlung von Schadensersatz sowie Aufwendungsersatz

Die Abmahnung nach § 97a UrhG (Urheberrechtsgesetz) erfolgt im Auftrag des Verletzten, also des Inhabers des Urheberrechts an der streitgegenständlichen Datei, um dem Adressaten der Abmahnung, also dem vermeintlichen Verletzer des Urheberrechts, vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens die Gelegenheit zu geben, den Streit außergerichtlich beizulegen.

Die Unterlassungserklärung

Die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ist bewusst kurz gesetzt. Bevor Sie eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie wissen, dass diese meist sehr weit gefasst ist und Sie sich im Zweifel durch die Unterzeichnung an den Inhalt einer solchen Erklärung ein Leben lang binden und die Zahlung von hohen Vertragsstrafen riskieren.

Die Zahlung der geforderten Beträge

Die Zahlung des gesamten Betrages schuldet nur, wer die vorgeworfene Tat auch tatsächlich begangen hat. Zu prüfen ist, ob auch ein Dritter zur konkreten Tatzeit Zugriff auf Ihren Internetanschluss hatte.

Haben Sie die Rechtsverletzung nicht selbst begangen und haben Sie diese auch nicht ermöglicht, haften Sie weder als Täter noch als sogenannter Störer und sind nicht verpflichtet, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Zahlung des genannten Betrages zu erbringen.

Inwieweit Ihre Verpflichtung reicht, ist allerdings vom Einzelfall abhängig und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Sekundäre Darlegungslast

Sind Sie nicht der Täter, trifft Sie aber noch die sogenannte sekundäre Darlegungslast, welcher Sie dann nachkommen, wenn Sie darlegen, wieso Sie die Rechtsverletzung nicht selbst begangen haben. Gelingt dieser Beweis, haften Sie nicht als Täter.

Die Gerichte beurteilen die Anforderungen zur Erfüllung der sekundären Beweislast jedoch unterschiedlich. Für das eine Gericht ist es ausreichend, wenn Sie vortragen, dass zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung auch andere Personen Zugriff auf den Internetanschluss hatten, ein anderes Gericht fordert wiederum, dass Sie darlegen, welche Person konkret zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung den Anschluss benutzte.

Haben auch Sie ein Abmahnschreiben erhalten, sollten Sie die folgenden Punkte unbedingt beachten:

  • Geraten Sie nicht in Panik.
  • Wenden Sie sich nicht an die Abmahnkanzlei zur Klärung der Angelegenheit; eine einmal erfolgte Aussage lässt sich nicht mehr rückgängig machen.
  • Nehmen Sie die Abmahnung aber unbedingt ernst, ansonsten riskieren Sie ein kostenintensiveres Gerichtsverfahren.
  • Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung nicht, ansonsten wird dies als Schuldeingeständnis aufgefasst.
  • Wenden Sie sich sofort nach Erhalt der Abmahnung an einen auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt und lassen Sie sich beraten. Wir klären Sie über die Einzelheiten Ihres konkreten Falles auf.

Fazit

Dem Abgemahnten gegenüber unbegründete Abmahnungen sind keine Ausnahmen, sodass Sie Ihren konkreten Fall unbedingt von uns prüfen lassen sollten.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und nehmen Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch. Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung, auch über die zu erwartenden Kosten, und zeigen Ihnen die Möglichkeiten Ihrer nächsten Schritte auf.

Entscheiden Sie danach, ob Sie uns beauftragen wollen.

Folgende Vorteile bieten wir Ihnen:

  • bundesweit tätig bei dem Erhalt von Abmahnungen
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