Erbrecht Frankreich: die Bedeutung der Offenkundigkeitsurkunde "acte de notoriété"

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Was ist der „acte de notoriété“?

Bei dem „acte de notoriété handelt es sich um eine sogenannte Offenkundigkeitsurkunde. Diese Offenkundigkeitsurkunde wird von einem französischen Notar erstellt und bescheinigt das Erbrecht und den Umfang des Erbrechts und wird unter anderem zum Nachweis der Erbenstellung verwendet.



Was beinhaltet die die „acte de notoriété“?

Die Urkunde beinhaltet alle für den Erbfall wichtigen Informationen:

-Namen des Erblassers

-Familienstand, Staatsangehörigkeit

-güterrechtliche Verhältnisse

-Vorhandensein oder Fehlen von letztwilligen Verfügungen

-Angehörige

-Begünstigte

-Anteile an der Erbmasse


Welche Unterschiede bestehen zum deutschen Recht?

Ein wichtiger Unterschied zum deutschen Recht ist die Tatsache, dass die Beantragung oder Unterzeichnung der Offenkundigkeitsurkunde „acte de notoriété“ keine Annahme der Erbschaft darstellt. Dem gegenüber wird nach deutschem Recht bereits die Beantragung eines Erbscheins als Annahme gewertet.

Obwohl die Angehörigen auch nach Erstellung des „acte de notoriété“ noch die Möglichkeit haben, die Erbschaft auszuschlagen, ist es von großer Bedeutung, dass die Angaben in der Urkunde richtig sind. Die Urkunde ist für die Vorlage bei Dritten bestimmt, daher ist bei der Erstellung auf korrekte Angaben zu achten.

Mit der Offenkundigkeitsurkunde können bereits Handlungen durch die Erben vorgenommen werden und die Erbenstellung bestätigt werden bis zum Beweis des Gegenteils.

Ein weiterer wichtiger Unterschied ist, dass die Ausstellung der Offenkundigkeitsurkunde „ acte de notoriété“ die Abwicklung des Erbfalles nicht beendet. Nach deutschem Recht würde ein Erbschein am Ende eines erbrechtlichen Verfahrens erteilt werden und die Erbenstellung ausweisen.

Nach französischem Recht wird die Offenkundigkeitsurkunde zu Beginn ausgestellt.

Zur Verdeutlichung soll dieser Überblick über den Ablauf eines Erbfalles nach französischem Recht dienen:


Ein Erbfall vollzieht sich üblicherweise in vier Schritten:

1)Der Notar erstellt einen Entwurf der Offenkundigkeitserklärung.

Dazu können die Erben ggfs. vertreten durch ihren Anwalt Ergänzungen oder Korrekturen vornehmen lassen. Daraufhin wird durch den Notar die Offenkundigkeitsurkunde erstellt. Die Urkunde muss von den Erben entweder vor dem Notar unterzeichnet werden oder die Erben geben erteilen für die Unterzeichnung eine Vollmacht.


2)Über das Vermögen des Erblassers wird ein Verzeichnis erstellt, das die Aktiva und Passiva enthält. Auch hierzu können die Parteien selbst oder durch ihren Anwalt Eingaben zu den Wertermittlungen machen.


3)Im folgenden Schritt werden die Formalitäten bzgl. der Hypotheken und Erklärungen gegenüber dem Finanzamt gemacht.


4)Wenn es mehrere Erben gibt, wird sodann die Aufteilung erfolgen. Auch hier können die Erben Regelungen hinsichtlich der Aufteilung treffen. Nach erfolgreicher Aufteilung erhält jeder Erbe den ihm zustehenden Anteil.



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