Erbschaft in Italien: so funktioniert es. Die 10 häufigsten Fragen im deutsch-italienischen Erbrecht.

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Themen:italienisches Erbrecht | Erbfolge nach italienischem Recht | 

1. Der Verstorbene hatte Immobilien oder Bankkonten in Italien, muss ich etwas unternehmen?


Ja, Sie müssen die Erbschaft in Italien abwickeln, auch wenn die Erbschaftsangelegenheit in Deutschland abgewickelt wurde.


2. Kann ich mein Erbe in Deutschland ausschlagen und das Vermögen in Italien erben?


Nein, die Ausschlagung gilt für alle Vermögenswerte des Verstorbenen, egal wo sie sich befinden.


3. Ist der deutsche Erbschein in Italien gültig?


Nein. 


In Italien werden zum Nachweis der Erbeinstellung eine eidestattliche Erklärung (sog. Dichiarazione sostitutiva dell'atto notorio) oder das Europäische Nachlasszeugnis verwendet.


4. Ist das europäische Nachlasszeugnis immer notwendig?


Nein. In Italien kann nur der Notar es ausstellen und es ist mit gewissen Kosten (Honorare des italienischen Notars und Steuer) verbunden.


Wir können für unsere Mandanten oft die Nachlassabwicklung ohne ein europäisches Nachlasszeugnis durchführen. Somit werden erheblichen Kosten gespart.


5. Wie hoch ist die Erbschaftsteuer in Italien?


Die italienische Erbschaftssteuer gilt für das gesamte Vermögen eines in Italienansässigen Erblassers (sog. „de cuius“).


Ein Ehepartner, Eltern und/oder Kinder, zahlen 4% auf Beträge, die EUR 1 Million für jeden einzelnen Begünstigten übersteigen, unter diesem Betrag besteht keine Erbschaftssteuerpflicht.


Geschwister zahlen 6% Erbschaftssteuer, haben aber Anspruch auf einen Freibetrag von 100.000 €.


8 % für Übertragungen zugunsten aller anderen Verwandten


6. Sind die Katastersteuer zu zahlen?


Haben Sie eine Immobilie in Italien geerbt, müssen die Katastersteuern in Italien beim Agenzia Entrate (sog. „imposte catastali di successione“) immer bezahlt werden.


7. Ist ein deutsches Testament in Italien gültig?


Nach italienischem Recht werden nur Einzeltestamente anerkannt, gemeinschaftliche Testamente (zwischen Ehegatten) (z. B. das "Berliner Testament") und nach deutschem Recht anerkannte Erbverträge gibt es in Italien nicht.


Nach der Europäischen Erbrechtsverordnung ist es jedoch möglich, alle deutschen Testamente in Italien zu hinterlegen und zu vollstrecken.


(Praxistipp: Wird der Pflichtteil verletzt, können die italienischen Notare den Verkauf der Immobilie verweigern.)


8. Welches Erbrecht gilt für Deutsches in Ausland?


Für Erbfälle ab dem 17. August 2015 unterliegt die gesamte Nachlassabwicklung dem Recht des Staates, in dem der Erblasser (sog. "de cuius") zum Zeitpunkt seines Todes seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 EU -ErbVO).


9. Gibt es in Italien Fristen, die einzuhalten sind?


1 Jahr ab Eintritt des Erbfalls für die Abgabe der Erbschaftserklärung (sog. dichiarazione di successione) und 10 Jahren für die Annahme oder die Ausschlagung der Erbschaft.


Aber:

(wenn Sie im Besitz von Nachlassgegenstände sind (z.B. Schlüssel der Wohnung des Erblassers), haben Sie nur 3 Monate Zeit, um eine Inventareinrichtung zu erstellen, und dann weitere 40 Tage, um auf das Vermögen zu verzichten (Cass. 36080/21).


10. Was muss ich tun, um beerbten Immobilien- oder Girokonten in Italien zu übernehmen?


-Immobilien: Man muss die Steuererklärung (sog. Dichiarazione di successione) mit Grundbuchänderungsantrag abgeben.

(Dazu: eine notarielle Annahmeerklärung wird immer empfohlen)


Girokonten: Mitteilung an die Bank, damit diese das Konto sperren wird, und Vorlage der erforderlichen Unterlagen für die Auflösung des Kontos.


Lebensversicherungspolicen: werden unter Vorlage der Unterlagen eingelöst und gehen nicht in den Nachlass ein. 


Schließfächer (cassette di sicurezza) müssen in Anwesenheit des Notars geöffnet werden.



Für Rückfragen schreiben Sie uns an: info@avvcuocolo.com

Foto(s): https://pixabay.com/it/photos/testa-di-leone-batacchio-porta-3356125/

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