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Erhöhung des Beitrags in der privaten Krankenversicherung: Wie können Versicherte darauf reagieren?

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Benachrichtigung über Beitragssteigerung: Neufestsetzung der Prämie

Viele Versicherte einer privaten Krankenversicherung erhalten in diesen Tagen Post von ihrem Versicherer mit der unerfreulichen Mitteilung, dass die Prämien zum Teil deutlich nach oben angepasst werden.

Die Versicherer rechtfertigen die Beitragssteigerungen u. a. mit den verbesserten Heil- und Therapiemöglichkeiten für schwere Krankheiten infolge des medizinischen Fortschritts, der weiter steigenden Lebenserwartung der Bevölkerung sowie den allgemein gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen.

Wie können Sie auf eine solche Beitragsanpassung reagieren?

Sie müssen einer Beitragserhöhung nicht tatenlos zusehen, sondern Sie haben rechtliche Möglichkeiten, darauf zu reagieren:

1. Kündigung

Sie können innerhalb eines Monats, seitdem Ihnen die Mitteilung der Beitragserhöhung zugegangen ist, schriftlich kündigen und sich bei einem anderen Krankenversicherer nach einem hinsichtlich Art und Umfang des Versicherungsschutzes gleichwertigen Versicherungsschutz mit günstigerer Prämie umsehen.

Eine Kündigung bietet sich jedoch nur an, wenn Sie aufgrund Ihres Alters oder Gesundheitszustandes bei einem Konkurrenz-Versicherer anhand der Gesundheits- und Risikoanalyse überhaupt noch einen vergleichbaren Versicherungsschutz bekommen. Bei einer Vorerkrankung oder einem chronischen Leiden scheidet dieser Weg regelmäßig aus.

2. Tarifwechsel

Sie können von Ihrem Versicherer aber auch verlangen, dass er einen Antrag von Ihnen auf Wechsel in einen anderen, günstigeren Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz annimmt. Sie haben als Versicherungsnehmer das Recht, in einen anderen Tarif desselben Versicherers mit geringerer Prämie zu wechseln, der einen gleichartigen Versicherungsschutz für die gleichen Leistungsbereiche wie z. B. ambulante Heilbehandlung, stationäre Heilbehandlung, Kostenerstattung für Zahnbehandlung und Zahnersatz vorsieht. Ihre bisher erworbenen Rechte aus dem alten Vertrag sowie die Altersrückstellungen daraus können Sie in den neuen Vertrag übertragen und mitnehmen.

Viele ältere Tarife sind von Versicherern für neue und gesunde junge Kunden geschlossen worden. Die alten Tarife „vergreisen“ und weisen eine schlechte Risikomischung auf, sodass die Beiträge zwangsläufig steigen.

Grundsätzlich muss auch Ihr privater Krankenversicherer Sie über die Möglichkeit eines Tarifwechsels aufklären und beraten. Das Interesse der privaten Krankenversicherungen an einer Beratung Ihrer Versicherten über einen Tarifwechsel ist aber nur schwach ausgeprägt.

Nachdem sich der erste Schock der „Kostenexplosion“ durch die Beitragssteigerung bei Ihnen etwas gelegt hat, sollten Sie sich fachkundig beraten lassen, ob ein Tarifwechsel eine sinnvolle Möglichkeit ist, Ihrem alten und teuren Tarif zu entgehen und in einen neuen Tarif zu wechseln.


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