GKV: Freiwillig versicherte Rentner können in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wechseln

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Seit 01.08.2017 hat der Gesetzgeber durch das HHVG das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert. Um im Alter in der gesetzlichen Krankenversicherung in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) aufgenommen zu werden, mussten Sie in der zweiten Hälfte Ihres Berufslebens zu 9/10 Pflichtmitglied in der GKV gewesen sein. Die Zeitspanne wird taggenau berechnet und beginnt mit dem ersten Arbeitstag. Die Zeitspanne endete mit dem Tag des Rentenantrags. Die Kalendertage zwischen beiden Zeitpunkten wurden gezählt. Und in der Mitte geteilt. Relevant ist die zweite Hälfte des Berufslebens, wo Sie die sog. 9/10-Belegung nachweisen müssen.

In vielen Fällen fehlen dann aber manchmal nur wenige Tage, um die sog. 9/10-Belegung zu erfüllen. Ein Tag zu wenig reichte, um Ihnen die Aufnahme in die KVdR zu versagen. Dann wurden Sie von der GKV als freiwilliges Mitglied weiterversichert. Mit der Folge, dass in der Regel ein höherer Beitrag zu zahlen war. Der Beitragszuschuss der DRV tröstet da nur wenig.

Mit der Reform seit 01.08.2017 werden nicht nur Tage gezählt. Sondern auch Ihre Kinder. Sie erhalten pro Kind pauschal 3 Jahre auf die 9/10-Belegung der Vorversicherungszeit gutgeschrieben.

Einer Mandantin fehlten 307 Tage um die 9/10-Belegung zu erfüllen. Sie hat eine Tochter und ist seit 01.08.2017 bei ihrer Krankenkasse nunmehr in der günstigeren KVdR versichert.

Einem Mandanten fehlten wegen Auslandsaufenthalt sogar 12 Jahre für die Vorversicherungszeit. Nun hat er aber fünf Kinder und bekam dafür 15 Jahre gutgeschrieben. Auch er ist seit dem 01.08.2017 in der günstigeren KVdR versichert.

Wie können Sie das erreichen?

Sie schreiben an Ihre GKV formlos einen Brief und teilen mit, wie viele Kinder Sie haben. Dazu legen Sie Kopien der Geburtsurkunden bei. Oder Sie gehen zur Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse und legen dort die Geburtsurkunden vor. Die GKV wird dann Ihre Vorversicherungszeit zur Aufnahme in die KVdR nochmals überprüfen. Und kann Ihnen nun für jedes Kind drei Jahre Vorversicherungszeit gutschreiben.

Sie erhalten dann einen neuen Beitragsbescheid über die Aufnahme in die KVdR.

Sollten die Zeiten nicht reichen, lassen Sie sich einen schriftlichen Bescheid geben. Dann sind der Widerspruch und anschließend die Klage zum Sozialgericht möglich. Lassen Sie prüfen, ob die GKV alle Versicherungszeiten und Ihre Kinder richtig erfasst hat.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen aus Nürnberg,

Rechtsanwalt Andreas Wecks, Fachanwalt für Sozialrecht

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