Ermittlungsverfahren – Vorwurf des Betruges, besonders schwerer Fall des Betrugs

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Unter welchen Voraussetzungen mache ich mich wegen Betrugs strafbar?

Geschützt wird im Falle des § 263 StGB das Vermögen als Ganzes in seinem wirtschaftlichen Wert (Vermögensdelikt). Nach h. M. zählt unter strafrechtlich geschützten Vermögen nur das, was auch sonst unter dem Schutz der Rechtsordnung steht. Beispielsweise sind Betäubungsmittel hiervon nicht umfasst.

Einen Betrug begeht, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.

Beim § 263 StGB handelt es sich um ein Selbstschädigungsdelikt, d. h. dass der Geschädigte aufgrund einer Täuschung durch den Täter zu einer Verfügung über sein Vermögen veranlasst wird, ohne dass dieser eine Gegenleistung erhält. 

D. h. durch die Täuschung des Täters, müsste beim Geschädigten ein Irrtum hervorgerufen worden sein. Durch diesen Irrtum müsste der Geschädigte wiederum zu einer Vermögensverfügung motiviert worden sein, die letztendlich zum Vermögensschaden geführt haben muss.

Unter Vermögensverfügung versteht man jedes Tun, Dulden oder Unterlassen des Opfers selbst, das sich unmittelbar im wirtschaftlichen Sinne vermögensmindernd auswirkt (Selbstschädigungsdelikt).

Tatsachen sind alle gegenwärtigen oder vergangenen Vorgänge, Zustände oder Situationen, die dem Beweise zugänglich sind, z. B. finanzielle Verhältnisse einer Person, insbesondere die Zahlungsfähigkeit, die Beschaffenheit einer Sache usw.

Die Täuschungshandlung durch den Täter ist sowohl durch positives Tun als auch durch Unterlassen möglich.

Da beim Betrug der Verfügende und der Geschädigte nicht identisch sein müssen und darüber hinaus der Täter durchaus auch in der Absicht handeln kann, nicht sich, sondern einen Dritten zu bereichern, ist es denkbar, dass beim Betrug bis zu vier Personen involviert sind.

Außerdem müsste der Täter die Absicht haben, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen (Bereicherungsabsicht). Der Vermögensschaden und der erstrebte Vermögensvorteil müssen durch ein und dieselbe Handlung vermittelt werden und dürfen nicht auf verschiedenen Verfügungen beruhen (sog. Stoffgleichheit). 

Welche Strafe droht mir, wenn ich als Betrüger/Betrügerin bestraft/verurteilt werde?

Wer einen Betrug begeht, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Was ist zu tun, wenn ich des Betruges beschuldigt werde?

Sollte Ihnen ein derartiger Vorwurf durch die Ermittlungsbehörden zur Last gelegt werden, ist es ratsam, sich der Hilfe eines Strafverteidigers zu bedienen. Nur so kann eine umfassende Verteidigung gewährleistet werden. Lassen Sie sich vor allem nicht von dem Gedanken leiten, ich habe ja nichts getan. Ob das so ist, wird aufgrund der Ermittlungsakte beurteilt. Der bevollmächtigte Rechtsanwalt kann dann Akteneinsicht beantragen. Sobald die Akteneinsicht gewährt wurde, kann der Verteidiger die Tragweite des Vorwurfs abschätzen. Mit Hilfe einer Verteidigungsschrift, die auf den Angaben des Mandanten beruht, kann das Verfahren in die richtige Richtung gesteuert werden. Erneut wird darauf hingewiesen, dass eine Einstellung des Verfahrens oder eine Beendigung des Verfahrens ohne Hauptverhandlung oft im Bereich des Möglichen liegt.


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