Ermittlungsverfahren: gefälschter Impfpass- Mögliche Strafen und Hilfe vom Fachanwalt!

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Sollte gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eröffnet sein, weil Sie einen gefälschten Impfpass herstellten oder benutzten, empfiehlt es sich unbedingt einen erfahrenen Verteidiger zu beauftragen.

Wer einen Impfausweis fälscht, einen gefälschten vertreibt oder nutzt, muss nach § 75 a IfSG mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. 

Die Vorlage eines gefälschten Impfausweises ist jetzt immer nach § 277 StGB strafbar, egal, ob sie gegenüber einer Behörde, einer Versicherung, einem Restaurant oder am Eingang eines Weihnachtsmarktes erfolgt. Das kann dann eine Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Gefängnis nach sich ziehen. 

Nach dem Willen des Gesetzgebers soll zugleich eine eine Urkundenfälschung nach § 267 StGB vorliegen. Deren Höchststrafe liegt schon bei 5 Jahren.

Bis zu einem Jahr Haft droht denjenigen, die einen gefälschten Impfnachweis ausstellen.

Darüber hinaus steht nun mit dem neuen § 275 Abs. 1a StGB auch der Eintrag einer Impfung in einen Blanko-Ausweis sowie die Beschaffung eines entsprechenden Dokuments unter Strafe. Dafür drohen 2 Jahre Haft.

Merkwürdige Unterschriften oder ein Impftermin vor der Herstellung des Impfpasses sind meist die ersten Anhaltspunkte für die Apotheken, dass eine Fälschung vorliegt. Dann wird fast immer die Polizei verständigt und die Folge ist die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.

Besonders für Ärzte (für sie war ein falscher Eintrag schon immer gem. § 278 StGB strafbar) kann dies schwerwiegende Folgen haben. Denn es drohen nicht strafrechtliche Sanktionen, in Betracht kommt auch ein Entzug der Approbation.

Aber auch Nichtmediziner müssen neben der eigentlichen Strafe mit schwerwiegenden Folgen rechnen. Es kann geschätzt werden, wieviel angeblich mit gefälschten Pässen verdient wurde und diese Summe kann von dem Beschuldigten eingezogen werden.

Aber auch bei der bloßen Benutzung eines gefälschten Impfpasses können die Folgen existenzvernichtend sein. Durch das Ermittlungsverfahren  kann der Verlust des Arbeitsplatzes bei einer Verurteilung die Folge sein oder eine Unzuverlässigkeit festgestellt werden, welche eine Gewerbeausübung verhindert.

Daher muss bei der "bloßen" Nutzung von Anfang an klargestellt werden, dass keine kriminelle Energie sondern die Sorge um die eigene Gesundheit die Triebfeder des Handelns war.

Welche Verteidigungsstrategie aber genau gewählt wird, hängt aber immer von den Umständen des Einzelfalles ab. Entscheidend ist meist die Nennung des Motivs und die Glaubhaftmachung, dass nicht aus Gewinnstreben gehandelt wurde.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit über 10 Jahren Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt an ca. 300 Hauptverhandlungstagen im Jahr und dies überwiegen in großen Strafsachen vor dem Landgericht. Das damit verbundene juristische Wissen und die praktische Erfahrung ermöglichen auch in Ihrem Fall den optimalen Verteidigungsansatz zu finden.

Seine Kanzlei hat Büros in Berlin und Kiel sowie eine Zweigstelle in Cottbus. Die eventuelle örtliche Entfernung steht einer erfolgreichen Verteidigung nicht entgegen.

Wenn Sie Fragen haben, senden Sie diese einfach per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Ersteinschätzung des Sachverhalts ist kostenlos und begründet für Sie keinerlei Verpflichtung.

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Foto(s): Andreas Junge

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