Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung

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Ein nicht sauber gewordenes Kleidungsstück löst zwischen einem Kunden und einem Angestellten einer Reinigung einen Streit aus, welcher in Tätlichkeiten endet. Es folgt die schriftliche Ladung zur Beschuldigtenvernehmung zu dem Sachverhalt von der Polizei. Bleibt die Frage offen, was in einem solchen Falle ratsam ist.

Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung

Am 29.01.201 gegen 9.20 Uhr bekamen die diensthabenden Polizeibeamten einen Anruf und sollten sich zu einer Textilreinigung begeben, wegen einer „gegenwärtigen Körperverletzung“ in Berlin Mitte.

Der Geschädigte, Herr G.* gab an, dass er Angestellter in der Textilreinigung sei. Gegen 9.15 Uhr kam es mit Herrn K.* zu Streitigkeiten. Der Tatverdächtige war ein Kunde der Textilreinigung. Hintergrund des Streits war ein nicht sauber gewordenes Kleidungsstück.

Während des Streits habe der Tatverdächtige dem Geschädigten vorgeworfen, dass dieser „inkompetent“ und „blöde“ sei. Herr G. fühlte sich in seiner Ehre verletzt und forderte den Tatverdächtigen mehrfach auf, das Geschäft zu verlassen. Als dieser der Aufforderung nicht nachkam, habe Herr G. versucht, den Beschuldigten aus dem Geschäft zu ziehen. Dabei habe Herr K. dem Geschädigten mit der rechten Faust ins Gesicht geschlagen. Vor dem Geschäft habe der Geschädigte den Tatverdächtigen zu Boden gedrückt. Dabei wurde dieser am Knie verletzt. Herr G. hatte ein gerötetes linkes Auge und Schmerzen am Rücken sowie am linken Knie. Die Brille von Herrn G. wurde ebenfalls beschädigt. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht und ärztlich versorgt.

Die anwaltliche Beratungspraxis wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung

Aufgrund der Sachverhaltsdarstellung lässt sich nicht klären, wer den Streit angefangen hat, bzw. wer wen geschlagen oder beleidigt hat. Die Aufklärung des Sachverhalts obliegt daher dem Richter nach freier Beweiswürdigung. Die ist vor allem dann schwierig, wenn keine Zeugen das Geschehen beobachtet haben. Welche Strafe in einem solchen Fall zu erwarten ist, hängt vom Einzelfall und verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise Vorstrafen, Nachtatverhalten und dem entstandenen Schaden ab. Die Körperverletzung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.

Expertentipps:

  1. Wird Ihnen vorgeworfen, dass Sie eine andere Person vorsätzlich körperlich verletzt haben, sollten Sie wegen der drohenden Konsequenzen unbedingt einen Rechtsanwalt aufsuchen.
  2. Der schriftlichen Ladung durch die Polizei müssen Sie nicht Folge leisten. Es ist ratsam, diesen Termin nicht wahrzunehmen und von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen.
  3. Nicht selten werden die Vorwürfe zu Unrecht erhoben und werden bei richtiger Verteidigung wieder fallengelassen.
  4. Auch als Geschädigter sollten Sie sich von einem Anwalt vor einem Straf- oder Zivilprozess beraten lassen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

*Namen wurden geändert.


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