Erneuerbare Energiequellen in Polen – Rechtsaspekte

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Das polnische Gesetz über erneuerbare Energiequellen sieht kein besonderes Investitions- und Bauverfahren vor, was bedeutet, dass in den meisten Fällen zur Umsetzung einer OZE-Anlage in Polen die Erlangung folgender Bescheide erforderlich wird:

  1. Bescheid über die umweltbedingten Voraussetzungen,
  2. Bauvorbescheid oder – alternativ – kann die Notwendigkeit gegeben sein, Änderungen in dem örtlichen Flächennutzungsplan einzuführen
  3. Baugenehmigung oder Bauanmeldung
  4. Nutzungsgenehmigung

Zum Ende des Investitions- und Bauprozesses wird der Energieerzeuger an OZE-Auktionen, die ein Fördersystem zur Erzeugung der OZE-Energie sind, teilnehmen. 

Das Auktionssystem wurde im Gesetz über die erneuerbaren Energiequellen geregelt. Es ermöglicht sowohl den Erzeugern von neuen Anlagen (die noch nicht entstanden sind) und den Erzeugern, die bereits das System benutzen, an OZE-Auktionen teilzunehmen. 

Die Erbauer der neuen Anlagen, die an einer Auktion teilnehmen wollen, müssen eine Prozedur der formalen Beurteilung zur Vorbereitung der Erzeugung von Elektroenergie absolvieren (Art. 75 Abs. 1 des Gesetzes). Die Prozedur wird durch den Vorstandsvorsitzenden des Amtes für Regelung des Energiewesens (URE) auf Antrag des Energieerzeugers durchgeführt. Die Anlagen zum Antrag sind u. a.:

  1. Anschlussbedingungen oder ein Vertrag über den Netzwerkanschluss
  2. Rechtskräftige Baugenehmigung für die geplante Anlage,
  3. rechtskräftiger Bescheid über die umweltbedingten Voraussetzungen für die geplante Anlage einer erneuerbaren Energiequelle (wenn erforderlich)
  4. Auszug und Abzeichnung aus dem Flächennutzungsplan
  5. Bauausführungs- und Baukostenplan für die Umsetzung des Bauvorhabens
  6. Schema der Anlage der erneuerbaren Energiequelle mit Bestimmung der Geräte, die zur Erzeugung von Elektroenergie dienen

Die Bescheinigung wird für einen Zeitraum von 12 Monaten, gerechnet ab dem Datum seiner Ausstellung, ausgestellt, doch die Gültigkeit der Bescheinigung kann nicht länger als die Gültigkeit der vorgelegten Dokumente, welche eine Grundlage für die Ausstellung der Bescheinigung sind, sein. 

Die Auktionen finden nach Aufteilung in sogenannte „Töpfe”, die der jeweiligen Kategorie der Anlagen zugeordnet sind, statt. 

Der Vorstandsvorsitzende von URE informiert über den Termin der Auktion, indem er eine Anzeige im Biuletyn Informacji Publicznej URE [URE-Anzeiger für Öffentliche Information] nicht später als 30 Tage vor dem Tag ihres Beginns veröffentlicht. 

Nach der Information des Vorsitzenden von URE „dürfen am Auktionssystem zur Förderung der Elektroenergieerzeugung aus erneuerbaren Quellen oder in Tariffördersystemen, sog. feed in tariff (FIT) und feed in premium (FIP) nur konzessionierte Energieunternehmen teilenehmen”. 

Dr. Katarzyna Styrna – Bartman LL.M. 

Rechtsanwältin PL


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