Erneut: Abmahnung der Volkswagen AG über die Rechtsanwälte Lubberger Lehment

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Mir wurde aktuell eine Abmahnung der Volkswagen AG über die Kanzlei Lubberger Lehment wegen des Vorwurfes der Markenrechtsverletzung zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zum Vorgehen der Volkswagen AG gegen Markenrechtsverletzungen:

Die Volkswagen AG verfügt über zahlreiche Marken und geht gegen Verletzungen dieser Marken auch vor. Entsprechende Abmahnungen sind mir in der Vergangenheit wiederholt vorgelegt worden. Hierüber hatte ich sowohl auf der Internetseite meiner Kanzlei als auch hier berichtet:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-vw-volkswagen.htm

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-volkswagen-ag-ueber-die-rechtsanwaelte-lubberger-lehment-erhalten_102781.html

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

In der hier aktuell vorliegenden Abmahnung geht es um die Benutzung der Zeichen „Bulli“ und „VW“ sowie um die Benutzung von Darstellungen der Frontansicht und der Diagonalansicht des VW T1 (Bulli) im Zusammenhang mit dem Angebot von Bekleidungsstücken, auf denen das entsprechende Fahrzeug abgebildet ist und die unter Benutzung der Zeichen bei eBay angeboten worden sind.

Gerügt wird insoweit, dass es sich bei den entsprechenden Bekleidungsstücken nicht um lizenzierte Ware handelt, weshalb die Verwendung der Marken die Rechte an den VW-Marken verletze.

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro vor.

Des Weiteren soll der Abgemahnte Auskünfte erteilen, den noch vorhandenen Lagerbestand vernichten und Anwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 100.000,00 Euro erstatten (2.171,50 Euro).

Meine Einschätzung: 

Produkte mit Abbildungen des als „Bulli“ bekannten VW T1 Waren in der Vergangenheit bereits mehrfach Gegenstand markenrechtliche Abmahnungen der Volkswagen AG. Die Volkswagen AG weist in der hier vorliegenden Abmahnung im Hinblick auf den Vorwurf der Markenrechtsverletzung darauf hin, dass die Verwendung der genannten Zeichen an den streitgegenständlichen Produkten einen herkunftshinweisenden Markengebrauch darstelle.

In Fällen wie dem mir vorliegenden Fall stellt sich stets die Frage nach dem konkreten Sachverhalt, da die Abgrenzung zwischen einem rein dekorativen Gebrauch von Zeichen zu Gestaltungszwecken und einem markenmäßigen Gebrauch von Zeichen zum Zwecke eines Hinweises auf die Herkunft der Ware im Einzelfall schwierig sein kann. Zu berücksichtigen ist insoweit nicht nur die konkrete Gestaltung der Produkte, sondern auch die Gestaltung des Angebots (Produktbezeichnung im Angebotstitel und in der Angebotsbeschreibung).

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Bei der mir aktuell vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zu Gunsten der Abmahnerin gefasst.

Unabhängig von der Frage nach der Berechtigung der erhobenen Vorwürfe sollten Sie unbedingt berücksichtigen, dass bei einer markenrechtlichen Abmahnung weitreichende Folgeansprüche in Betracht kommen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/markenrechtliche-abmahnung-erhalten-was-sie-zu-den-folgeanspruechen-wissen-sollten-192404.html

Meine Empfehlungen:

  • Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  • Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  • Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten und wünschen eine Beratung?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Lubberger Lehment für die Volkswagen AG erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung? Dann können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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