Auch eine Abmahnung der Volkswagen AG über die Rechtsanwälte Lubberger Lehment erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

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Mir liegt hier in der Kanzlei aktuell eine Abmahnung der Rechtsanwälte Lubberger Lehment für die Volkswagen AG wegen des Vorwurfes der Markenrechtsverletzung zur Prüfung vor. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung

In der hier aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Volkswagen AG einer der führenden Automobilhersteller weltweit und der größte Automobilproduzent Europas ist. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass sie zur Sicherung ihrer Rechte über umfänglichen Markenschutz verfüge. Verwiesen wird insoweit auf die EU-Wort-/Bildmarken Nr. 11238748 und Nr. 703983 („VW im Kreis“) sowie auf die Unionsmarken Nr. 703702 „Volkswagen“ und Nr. 1354216 „VW“. Die Marken seien überragend bekannt und deshalb auch gegen alle Formen der Rufausbeutung geschützt. 

Sodann wird ausgeführt, dass der Abgemahnte über eBay unter Verwendung der Marken der Abmahnerin Produkte für Fahrzeuge der Volkswagen AG zum Verkauf anbiete. Insoweit erfolgt der Verweis auf ein konkretes eBay-Angebot und die Verkaufshistorie des Verkäuferkontos des Abgemahnten. Da es sich bei den angebotenen und verkauften Produkten nicht um Original-Produkte der Abmahnerin handle, sondern um Produkte anderer Hersteller, verletze der Abgemahnte durch die Verwendung der Marken die Rechte der Abmahnerin. Die Abmahnerin habe daher Ansprüche auf Unterlassung, Auskunfterteilung, Schadenersatz, Vernichtung und Kostenerstattung. 

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro vor. Die Rechtsanwaltskosten werden in dem Abmahnschreiben auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 250.000,00 Euro beziffert, was Kosten in Höhe von 2.948,90 Euro entspricht. 

Meine Einschätzung

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Bei der mir aktuell vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zu Gunsten der Abmahnerin gefasst. 

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Lubberger Lehment für die Volkswagen AG erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. 

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht



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