Erneut: Abmahnung von Ernst Westphal e.K. über Rechtsanwalt Lutz Schröder

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde erneut eine Abmahnung von Rechtsanwalt Lutz Schröder für Ernst Westphal e.K. zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden weiteren Abmahnung:

In der hier vorliegenden weiteren Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass der Abmahner unter anderem auf der Internetplattform eBay Uhren, Uhrenersatzteile, Uhrenzubehör, Uhrmacherbedarf und Schmuck zum Kauf anbietet. Sodann werden unter Verweis auf ein konkretes eBay-Angebot des Abgemahnten verschiedene Wettbewerbsverstöße gerügt. Konkret geht es um folgende Wettbewerbsverstöße:

  • Auftreten als privater Verkäufer, obwohl die Angebote gewerblichen Charakter haben
  • fehlende Angaben zur Anbieterkennzeichnung
  • fehlende Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher
  • fehlende Informationen zum Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
  • fehlende Einbindung des Links zur Online-Streitbeilegung-Plattform

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Des Weiteren soll der Abgemahnte Rechtsanwaltskosten in Höhe von 745,40 Euro zahlen.

Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Dies gilt auch dann, wenn Sie nur Dinge aus Ihrem persönlichen Besitz verkaufen. Sofern Sie in der Vergangenheit mehrfach gleichartige Produkte als privater Verkäufer angeboten bzw. verkauft haben, könnten Sie rechtlich bereits als gewerblicher Verkäufer anzusehen sein. Schon eine relativ geringe Anzahl von Verkäufen/Bewertungen und laufenden Angeboten kann rechtlich als ein planmäßiges Anbieten von Waren gegen Entgelt im Sinne einer gewerblichen Tätigkeit zu bewerten sein.

Bei der hier vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten des Abmahners gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung!
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor!
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten!

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.  

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes Richard

Beiträge zum Thema