Erneut: Ebay Markenabmahnung von Samsung Electronics GmbH durch NOTOS Rechtsanwälte (Parallelimport/ Plagiat)
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Samsung Electronics GmbH geht auch weiterhin mit Hilfe der NOTOS Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB gegen Markenrechtsverletzungen vor.
Wir berichteten bereits hier:
Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.
Zum Hintergrund
Betroffen sind weiterhin Anbieter (u.a. auf Ebay) von Mobiltelefonen/Smartphones und Zubehör.
Der Vorwurf lautet auf Verkauf von Fälschungen/Plagiaten und eine dementsprechende Markenrechtsverletzung. Zudem soll es sich um Parallelimporte gehandelt haben, nämlich um Angebote von Samsung Artikel die nicht für den europäischen Markt bestimmt sind.
Es wird wie gewohnt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, zudem Auskunft/Rückruf und Erstattung der Rechtsanwaltskosten i.H.v. 3.865,- Euro (Streitwert 250.000,- Euro.
Unser Rat
Bewahren Sie Ruhe!
Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten.
Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte – auch wenn sich der Vorwurf bewahrheitet – nicht ungeprüft unterschrieben werden, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und 30 Jahre lang Gültigkeit entfaltet.
Das Auskunftsverlangen sollte zudem juristisch geprüft und aufbereitet werden, da die Auskunft oftmals Basis eines weitergehenden Schadensersatzverlangens darstellt.
Zudem bestehen oftmals gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren, da unseres Erachtens der Streitwert zu hoch bemessen sein dürfte.
Wir helfen Ihnen!
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.
Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:
kontakt@e-commerce-kanzlei.de
Sie erreichen uns gerne auch telefonisch:
0221. 9 758 758 0
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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