Marken-Abmahnung der NOTOS Rechtsanwälte für die Samsung Electronics GmbH

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Onlinehändler aufgepasst: Samsung lässt durch Kanzlei NOTOS wegen (angeblicher) Fälschungen abmahnen (Streitwert 250.000,- Euro)

Die Samsung Electronics GmbH mahnt aktuell Onlinehändler von Smartphones und Zubehör mit Hilfe der Kanzlei NOTOS ab. 

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Die Samsung Electronics GmbH ist weltweit u. a. für ihre Smartphones bekannt und hält diesbezüglich die Markenrechte im Bereich Mobilfunk für „Samsung“.

In dem uns vorliegenden Fall wird einem Onlinehändler vorgeworfen, dass nach einem Testkauf festgestellt worden sei, dass der Abgemahnte im Internet Zubehör für Smartphones anbietet und verkauft, welches mit Samsung-Produkten (fast) identisch und mit der Marke „Samsung“ gekennzeichnet sei, obwohl es sich dabei nicht um Originale von Samsung handele, sondern vielmehr um Fälschungen.

Aufgrund der Rechtsverletzung sei der Abgemahnte zur Unterlassung, zum Schadenersatz, zur Auskunft und Rechnungslegung, zum Rückruf der widerrechtlich gekennzeichneten Waren sowie zur Zustimmung zur Vernichtung der beanstandeten Produkte verpflichtet.

Es wird weiter die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, welche für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 5.001,- Euro vorsieht. Damit nicht genug, es wird die Erstattung von Anwaltsgebühren aus einem Streitwert i.H.v. 250.000,- Euro (!) verlangt, mithin 3.509,19 Euro.

Unser Rat

Markenrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich ernst zu nehmen.

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte – auch wenn sich der Vorwurf bewahrheitet – nicht ungeprüft unterschrieben werden, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und 30 Jahre lang Gültigkeit entfaltet. Auch ist der Unterlassungstatbestand unserer Meinung nach zu weit gefasst – dies kann schnell existenzielle Folgen haben.

Zudem bestehen oftmals gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren, da unseres Erachtens der Streitwert zu hoch bemessen sein dürfte. Hier kann also bares Geld gespart werden!

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei.de und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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