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Erneut: Verpackungsgesetz-Abmahnung von RA S. für Juwelier Chronotage

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Erneut liegt uns ein aktuelles Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Gereron S. aus Berlin vor, das dieser im Auftrag der Juwelier Chronotage GmbH aus Planetal verfasst hat. Wie erst kürzlich berichtet, geht es auch dieses Mal wieder um angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht durch die Nichtbeachtung des Verpackungsgesetzes.


Unser Mandant soll es, entgegen der in § 9 des Verpackungsgesetzes vorgesehenen Registrierungspflicht unterlassen haben, sich vor dem Inverkehrbringen von Produktverpackungen beim Verpackungsregister LUCID registriert zu haben. Dies sei zugleich ein Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften und berechtigte die Juwelier Chronotage GmbH dazu, den angeblichen Verstoß abzumahnen.

Forderungen:

Unser Mandant wird dazu aufgefordert, die angeblich unterbliebene Registrierung binnen einer bestimmten Frist nachzuholen und darüber hinaus die Anwaltskosten für die Beauftragung des RA S. durch die Juwelier Chronotage GmbH in Höhe von 280,60 € zu erstatten. 

Wie sollten Betroffene mit einer solchen Abmahnung umgehen?

Haben Sie ebenfalls ein Abmahnschreiben wegen der angeblichen Nichtbeachtung des Verpackungsgesetzes erhalten? Dann sollten Sie die Abmahnung nicht ignorieren. Dies könnte dazu führen, dass nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Fristen gerichtliche Schritte durch Ihren Gegner eingeleitet werden. Dies sollte in einer absoluten Vielzahl von Fällen alleine aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten vermieden werden. 

Einfach zahlen?

Es ist allerdings auch nicht ratsam, die in einer Abmahnung geforderten Kosten ungeprüft zu überweisen oder ggf. irgendwelche Dokumente zu unterschreiben. Zunächst sollte eine jede Abmahnung spezialisisert auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden, bevor möglicherweise bindend darauf geantwortet oder sonstwie reagiert wird.

Lassen Sie Ihre Abmahnung überprüfen!

Unsere Anwaltskanzlei ist im Bereich des Wettbewerbsrechts hoch spezialisisert. Kanzleigründer und -inhaber Jan B. Heidicker ist als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und weiteren Rechtsgebieten Ihr bundesweiter spezialisiserter Ansprechpartner bei Abmahnungen wie der vorliegenden Art. Wir verfügen aufgrund langjähriger Tätigkeit im Bereich des Wettbewerbsrechts über einschlägige Erfahrungen und kennen mögliche Verteidigungsansätze sowie diverse Gegenseiten bereits gut. Profitieren Sie gerne davon uns lassen Sie sich im Falle einer Abmahnung von uns beraten. Wir bieten Abgemahnten eine kostenlose Ersteinschätzung an. Dazu können Sie uns gerne telefonisch unter 02307/17062 erreichen oder uns Ihr Abmahnschreiben unverbindlich zumailen: ra@kanzlei-heidicker.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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