Erneute Abmahnung des IDO Verbandes | Informationspflichten bei Herstellergarantie

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Die Abmahner

Der Interessenverband IDO sitzt in Leverkusen und vertritt seine Mitglieder bei verschiedenen Problemen rund um den Verbraucherschutz. IDO bietet seinen Mitgliedern Rechtsberatung sowie eine Ersteinschätzung von erhaltenen Abmahnungen an. 

Vorliegend spricht der Verband eigenständig erneut eine Abmahnung aus, um die Verbraucherinteressen zu stärken und zu schützen. 

Der Vorwurf 

Im bezeichneten Fall mahnt der Interessenverband Händler ab, die ihre Produkte unzureichend im Hinblick auf die Herstellergarantie bewerben. Vor allem Händler von Elektronikgeräten sind von dieser Abmahnung betroffen, da sie ihrer Pflicht, ihre Kunden vollumfänglich über die Garantiebedingungen zu informieren, nicht nachgekommen sind. 

Zudem mahnt der Verband Händler ab, die keine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung hinterlegt haben oder die Widerrufsbelehrung nur als Fließtext ohne Überschriften bereitstellen. 

Unsere Einschätzung

Bietet der Hersteller eine Garantie für seine Produkte an, so ist der Händler dazu verpflichtet, die Kunden über die zugehörigen Garantiebedingungen aufzuklären (§ 279 BGB). Ist sich der Händler nicht im Klaren darüber, ob der Hersteller einer solche Leistung anbietet, ist der Händler zu einer Überprüfung verpflichtet. Sollte der Händler unterlassen, seinen Abnehmerkreis über die Garantiebedingungen zu informieren, obwohl der Hersteller eine Garantie anbietet, drohen Abmahnungen. 

Sie können beispielsweise über die Garantiebedingungen in Form eines Links informieren, der auf die Garantiebedingungen des Herstellers verweist. Dabei ist wichtig, dass Sie Ihre Kunden darüber informieren, dass die Gewährleistung trotz Garantiezusage nicht erlischt. Beide Ansprüche können nebeneinander bestehen. 

Durch das neue Verbraucherrecht kommen viele Neuerungen auf Händler und Hersteller zu. Geben Sie deshalb eine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung an, damit der Kunde einen etwaigen Widerruf auch telefonisch erklären kann. 

Unser Rat

Sollten Sie Fragen rund um die Informationspflichten eines Herstellers oder Händlers haben, können Sie uns gerne ansprechen. Wir erklären Ihnen gerne die gesetzliche Lage und fertigen Widerrufsbelehrungen und Muster-Formulare für Sie an. 

Sollten Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, da Sie (zumindest laut Vorwurf der Gegenseite) widerrechtlich gehandelt haben, unterstützen wir Sie gerne mit einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung. Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung niemals ohne vorherige Rücksprache mit Ihrem Anwalt, da zumeist eine Modifizierung der Unterlassungserklärung notwendig ist. Zu schnell droht sonst die Geltendmachung der in der Unterlassungserklärung regelmäßig enthaltenen Vertragsstrafe.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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