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Erneute Abmahnung Verband bayerischer KFZ-Innung für fairen Wettbewerb e.V.

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Mir wurde erneut das Mandant zur Verteidigung einer Abmahnung des Verbandes bayerischer KFZ-Innung für fairen Wettbewerb e.V. erteilt. Die Abmahnung datiert vom 01.06.2022.

Meiner Mandantin wird vorgeworfen über die Plattform www.mobile.de unter dem Deckmantel eines Privatverkaufes getarnt Verkaufsanzeigen für mehrere Fahrzeuge geschaltet zu haben. Ihr Handeln sei aufgrund der Vielzahl der ermittelten Fahrzeuge als gewerblich einzustufen. Demzufolge seien die gesetzlichen Informationspflichten, wie bei gewerblichen Händlern erforderlich, nicht erfüllt.

Abmahnung berechtigt?

Die Frage eines noch privaten oder schon gewerblichen Handelns wird von Adressaten solcher Abmahnungen häufig falsch interpretiert. Zur Einordnung kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewerbe besteht. Die Rechtsprechung hat für das Wettbewerbsrecht enge Vorgaben aufgestellt. Insoweit ist bereits auch ein Handeln für Freunde und Bekannte als Vermittlungsleistung einzuordnen, die gerade nicht mehr als privates Handeln einzustufen ist.

Forderung:

  • Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • Abmahnkosten (pauschalisierte Sachkosten) in Höhe von 296,31 € gefordert.

Unterlassungserklärung abgeben?

Häufig begehen Abgemahnte den schweren Fehler die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Sollte der Vorwurf in der Sache zutreffen, rate ich dennoch davon ab die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese enthält eine feste Vertragsstrafe. Zudem ist die Erklärung als ein Schuldanerkenntnis auszulegen. Klarstellend weise ich darauf hin, dass dies nicht bedeutet, dass keine Unterlassungserklärung abgegeben werden soll. Ich helfe Ihnen zur Vermeidung einer Einstweiligen Verfügung oder eines Klageverfahrens den Unterlassungsanspruch in modifizierter From zu erfüllen.

Gerne schätze ich Ihren Fall genau für Sie ein!

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

Ich vertrete seit Jahren Mandanten in den Bereichen des Wettbewerbsrechts, Markenrechts und Urheberrechts. Die Erfahrung aus hunderten von Abmahnungen erlaubt es mir die für Sie bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Gerne berate und vertrete ich auch Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.

„Erste Hilfe“ für Abgemahnte:

  • Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Fristen der Abmahnung beachten!
  • Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
  • Kontakt zu hochspezialisiertem Fachanwalt aufnehmen!

Kostenfreie Ersteinschätzung! Bundesweite Vertretung!


Ich bitte Ihnen eine schnelle und komplizierte Soforthilfe an und schätze Ihren Fall im Wege einer Ersteinschätzung kostenfrei ein.

Senden Sie mir Ihre Abmahnung gerne per E- Mail an info@dregeriplegal.de. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer Ersteinschätzung telefonisch oder per E-Mail zurück.

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