Erstberatung zur Trennung und Scheidung

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Ich habe mich getrennt, wie läuft das jetzt mit der Scheidung, den Kindern, dem Unterhalt…?

Lassen Sie sich möglichst unmittelbar nach der Trennung oder bereits, wenn Sie beabsichtigen sich zu trennen, anwaltlich beraten. Eine Erstberatung kostet Sie grob zwischen 100,00 und 250,00 EUR.

Es werden Ihnen alle möglichen Themenbereiche, die sich im Zusammenhang mit der Trennung auftun können, dargestellt und erläutert. Dazu zählt möglicher Kindes- und Trennungsunterhalt, Zugewinnausgleich und auch der Ablauf der Scheidung. Diese Bereiche können in einem Gespräch zur Erstberatung aber nur grob angerissen und ein Problembewusstsein beim Mandanten und Anwalt entwickelt werden. Sie fühlen sich danach sicherer und wissen, worauf es ankommen kann.

Nicht jeder mögliche familienrechtliche Aspekt, wird für Ihre individuelle Lage passen und relevant sein. Ziel soll vor allem sein, Klarheit und Struktur in oft unübersichtliche Situationen zu bringen.

Es sollte herausgearbeitet werden, wie es weiter gehen kann, wo und ob anwaltliche Beratung oder Vertretung erforderlich ist. Die Mandanten sollen mögliche Fehler und vorschnelles Handeln vermeiden. Es soll eine gute Basis für eine einvernehmliche Einigung zwischen den Ehepartner entwickelt werden.

Wie können Konflikte geklärt werden?

Ruhig bleiben, vor allem wenn Kinder da sind. Versuchen, auf sachlicher Ebene zu kommunizieren. Wenn auf beiden Seiten anwaltliche Beratung erfolgt, kann dies die Kommunikation erleichtern. Anwälte können auch als Mediatoren eingesetzt werden.

Was bedeutet eigentlich Trennung im rechtlichen Sinne?

„Getrennt von Tisch und Bett“, also kein gemeinsames Schlafzimmer mehr, keine gemeinsamen Mahlzeiten, kein gemeinsames Wirtschaften mehr, getrennt Einkaufen gehen etc.

Der Auszug eines Ehepartners aus der Ehewohnung ist dafür nicht zwangsläufig erforderlich, schafft aber Klarheit.

Muss der Umgang mit den Kindern gerichtlich geklärt werden?

Wenn man sich einig ist, dann ist ein gerichtliches Verfahren oder auch die Beauftragung von Anwälten nicht erforderlich. Für das Kindeswohl ist dies sicherlich besser.

Wohin kann man sich wenden, sofern es Probleme gibt, die die Kinder betreffen?

An die zuständigen Jugendämter, deren Aufgabe es auch ist, Ansprechpartner für Konflikte der Eltern zu sein. Erziehungs- und Beratungsangebote sollen hier ebenso vermittelt werden.

Bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht?

Sofern kein Verfahren eingeleitet wird, um dem anderen Elternteil das Sorgerecht zu entziehen, was nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt, haben beide Eltern auch nach der Trennung das gemeinsame Sorgerecht.

Wie hoch ist der Kindesunterhalt?

Die Höhe des Unterhaltes bemisst sich grundsätzlich nach der „Düsseldorfer Tabelle“ und ist abhängig vom Einkommen und dem Alter der Kinder. Auch hierzu kann selbstverständlich eine Berechnung als Beratungsleistung erfolgen.

Die Berechnungen können auch als Grundlage für eine Einigung zwischen den Eltern direkt dienen.

Habe ich Anspruch auf Trennungsunterhalt?

Auch zu diesem existentiellen Problem kann ich Sie beraten und eine Unterhaltsberechnung vornehmen. Gegebenenfalls entstehen hierdurch separate Kosten, die selbstverständlich vorab besprochen werden.

Gibt es vermögensrechtliche Ausgleichsansprüche bzw. Ansprüche auf Zugewinnausgleich?

Dies ist von der individuellen Situation abhängig und auch davon, ob ein Ehevertrag abgeschlossen wurde. Die Vermögen beider Ehepartner, am Anfang der Ehe und am Ende der Ehe und zwar stichtagsgenau, müssen gegenübergestellt werden. Hierzu berate ich Sie gerne.

Was viele nicht wissen: Ein Ehevertrag oder dann eben eine Scheidungsfolgenvereinbarung, kann zu jeder Zeit der Ehe, auch nach der Trennung, abgeschlossen werden. Gegebenenfalls bedarf es zur Wirksamkeit der notariellen Beurkundung.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Beim Versorgungsaugleich handelt es sich um den Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Diese werden jeweils geteilt. Der Versorgungsaugleich wird – sofern hierüber keine gesonderten Vereinbarungen bestehen – im Rahmen des Scheidungsverfahrens nach den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt. Die jeweiligen Versorgungsträger erteilen die Auskünfte. Das Gericht nimmt dann eine Berechnung vor.

Wann kann die Scheidung eingereicht werden?

Grundsätzlich müssen die Eheleute zum Zeitpunkt der Ehescheidung, also am Tag des Gerichtstermins, mindestens ein Jahr voneinander getrennt sein. In Härtefällen ist auch eine frühere Scheidung möglich (z. B. Gewalt in der Ehe). Das kommt aber selten vor.

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?

Das hängt davon ab, ob „nur“ die Scheidung anhängig ist oder noch weitere Verfahrens eingeleitet werden. Sofern die Scheidung und der Versorgungsausgleich (über den zwangsläufig im Scheidungsverfahren entschieden werden muss) anhängig sind, kann mit einer durchschnittlichen Dauer von 4-8 Monaten gerechnet werden.

Zu allen in Betracht kommenden familienrechtlichen Auseinandersetzungen berate ich Sie gerne in einem individuellen Gespräch.

Melden Sie sich und stellen Sie mir alle Fragen, die Ihnen im Rahmen Ihrer Trennung auf den Nägeln brennen.


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