Veröffentlicht von:

Erste Hilfe bei Abmahnungen

  • 2 Minuten Lesezeit

Kurz vor Jahresende erreicht die Abmahnwelle derzeit ihren Höhepunkt. Insbesondere die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt zum Beispiel für Warner Bros. Entertainment GmbH, Constantin Film Verleih oder Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH massenhaft Inhaber von Internetanschlüssen ab, von deren Anschluss aus eine Urheberrechtsverletzung aus begangen worden sein soll. Wenn Sie eine solche Abmahnung im Briefkasten finden, setzen Sie sich unter 0151 – 648 28 748 für eine kostenlose Erstberatung mit mir in Verbindung. Ich habe zahlreiche Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet – für einen fairen Pauschalpreis übernehme ich die außergerichtliche Vertretung Ihres individuellen Falles.

Abgemahnt wird derzeit die unberechtigte Veröffentlichung über Internet-Tauschbörsen vor allem von bekannten amerikanischen TV-Serien wie „The Big Bang Theory“, „New Girl“ oder „The Walking Dead“. Ebenso stehen Filme wie „Godzilla“, „3 Days to Kill“ oder „Need for Speed“ im Mittelpunkt der Abmahnungen. Dabei beträgt die Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung in aller Regel weniger als 10 Tage nach Erhalt des Abmahnschreibens. Kein Wunder, dass viele Empfänger solcher Schreiben panisch reagieren. Sie setzen sich mit Waldorf Frommer in Verbindung und machen teilweise Schuldgeständnisse, obwohl Sie die Verletzungshandlung gar nicht begangen haben, zum Beispiel um Angehörige zu schützen.

Daher lautet der erste Ratschlag im Zusammenhang mit einer Abmahnung, die Ruhe zu bewahren, keinen Kontakt zur Gegenseite aufzunehmen, sich dann kompetenten Rat zu holen und innerhalb der Frist zu reagieren. Die weitere Vorgehensweise ist immer von den Einzelheiten des Falles abhängig, eine pauschale Empfehlung kann nicht gegeben werden. Ob und, wenn ja, wieviel an die Gegenseite zu zahlen ist, ist zu prüfen. Genauso die Frage, ob und, wenn ja, in welcher Form eine Unterlassungserklärung abzugeben ist. Entgegen vieler Ratschläge ist eine solche keineswegs in allen Fällen erforderlich. Zahlreiche Urteile in der jüngeren Vergangenheit haben die Möglichkeiten von abgemahnten Anschlussinhabern, sich gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen, deutlich verbessert. Zahlen Sie nicht, ohne Ihren Fall von einem fachkundigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen und unterschreiben Sie in keinem Fall die vorgefertigte Unterlassungserklärung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jörg Pantke

Beiträge zum Thema