Erste Hilfe bei Kündigung

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Wenn Ihnen die Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber zugegangen ist oder gar persönlich ausgehändigt wurde, sind zunächst unbedingt folgende Dinge zu beachten:

1. Melden Sie sich sofort bei der zuständigen Arbeitsagentur, sonst können Nachteile oder Kürzungen beim anschließenden Bezug von Arbeitslosengeld entstehen (Stichwort: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld).

2. Ab dem Datum des Zugangs der Kündigung (auf jeden Fall notieren!) beginnt eine dreiwöchige Frist, die Sie unbedingt beachten müssen, wenn Sie die Kündigung und die damit verbundene Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch das Arbeitsgericht auf deren Wirksamkeit oder Berechtigung überprüfen lassen wollen. Wird gegen die Kündigung bis zum Ablauf der drei Wochen keine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht, gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn diese rechtlich nicht begründet war. Die Dreiwochenfrist für die Einreichung der Kündigungsschutzklage gilt für jede Kündigung, unabhängig davon, ob auf Ihr Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet oder nicht.

3. Nehmen Sie (im Zweifel) so schnell wie möglich und zur etwaigen Vermeidung von Rechtsverlusten Kontakt zum Anwalt für eine individuelle, nur Ihren Fall betreffende Beratung auf, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Auch wenn Sie gegen die Kündigung nicht vorgehen wollen, eröffnen sich manchmal Möglichkeiten, die Sie vorher nicht erkannt haben. Nicht selten kommt es auch vor, dass eine Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber zu kurz berechnet wurde oder dieser von einer falschen Kündigungsfrist ausgegangen ist, so dass berechtigte Vergütungsansprüche verloren gehen können.

Klären Sie mit dem Anwalt die Kosten eines Klageverfahrens vor dem Arbeitsgericht. Vielleicht haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die – im übrigen auch die Kosten einer Beratung – übernimmt. Bei entsprechend beengter Einkommenssituation besteht auch die Möglichkeit, durch den Anwalt mit Einreichung der Klage beim Arbeitsgericht Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Rechtsanwalt Lars Possin, Duisburg


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