Erste Urteile von Gerichten nach Corona Lockdown: Weniger Miete, wenn die Existenz gefährdet ist.

  • 1 Minuten Lesezeit

Wir hatten schon mehrere Rechtstipps über die Frage, ob man während eines Corona-Lockdown die volle Miete für sein Geschäft zahlen muss. Mittlerweile gibt es nach dem 1. Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 einige Urteile. Muss ich nun die volle Miete für mein Geschäft während eines Corona Lockdonws bezahlen? Was sagen die Gerichte?

Für große finanzstarke Mieter wird es schwierig – „kleinere“ Geschäfte für die ein Lockdown existenzbedrohend ist, haben aber  gute Karten

Die Gerichte sind sich zusammengefasst noch uneins. Meist geht es um die Frage ob ein „Mangel“ der Mietsache vorliegt oder ob eine „Störung der Geschäftsgrundlage“ vorliegt. Der Trend geht hier eher dazu, dass kein Mangel angenommen wird und daher keine Mietminderung möglich ist. 

Aber dafür wird seitens der Gerichte oft eine Kürzung der Miete aufgrund einer nachträglichen Anpassung des Vertrags bejaht, da die sich Mieter und Vermieter bei Vertragsschluss noch keine Gedanken über Corona und behördliche Schließungen Gedanken gemacht haben (= Störung der Geschäftsgrundlage). Aber hier kommt es auf jeden Einzelfall an: Eine große Modekette kann eine kurzzeitige Schließung wohl verkraften, meinen zumindest die Gerichte. Aber sobald es für den Mieter existenzbedrohend wird, kommt eine Anpassung der Miete in Betracht.

Dem Mieter, der unverschuldet in wirtschaftliche Not geraten, kann die rechtliche Begründung wohl egal sein – Hauptsache ist, dass dieser nicht die volle Miete bezahlen muss. Es ist jeder Fall zu prüfen und mit den Interessen des Vermieters abzuwägen. Vereinfacht gesagt muss geprüft werden, ob sich der Vermieter geringere Mieteinnahmen "leisten kann" falls ansonsten der Mieter in seiner Existenz gefährdet wäre.

Benötigen Sie rechtliche Hilfe? Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Erstanfrage

Mithilfe einer Online-WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, Ihr Firmenstandort spielt folglich für uns keinerlei Rolle.

Alexander Hufschmid

Rechtsanwalt

 

Foto(s): pixabay.com

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Hufschmid

Beiträge zum Thema