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Erteilung von Musikunterricht in der Mietwohnung unzulässig

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Eine häufige auftretende Streitfrage zwischen Mietern und Vermietern ist die Frage, ob und inwieweit berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit in einer Mietwohnung ohne Erlaubnis des Vermieters zulässig ist.

In einem aktuellen Urteil vom 10.04.2013 hat der Bundesgerichtshof (BGH) nunmehr für den Fall der gewerblichen Erteilung von Musikunterricht in einer Mietwohnung entschieden, dass eine solche Tätigkeit ohne Zustimmung des Vermieters nicht zulässig ist.

Der Vermieter hatte seinem Mieter, nachdem dieser trotz Abmahnung über längere Zeit hinweg gewerblichen Musikunterricht in der Wohnung erteilte, die Kündigung ausgesprochen und das gerichtliche Räumungsverfahren eingeleitet.

Der BGH entschied, dass die Kündigung das Mietverhältnis wirksam beendet hat, da der Mieter in unzulässiger Weise die Grenzen des mietvertraglichen Gebrauchs überschritten habe.

(Quelle: BGH, Urteil vom 10.04.2013, Az.: VIII ZR 213/12)


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