ERWERB VON IMMOBILIEN IN POLEN

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ERWERB DER IMMOBILIEN IN POLEN VON NICHT EU – BÜRGER

Grundsätzlich bedarf der Erwerb einer Immobile in Polen durch Ausländer einer Genehmigung der Innenministers.  Dies betrifft auch ein Erwerb on Anteile oder Aktionen einer Gesellschaft, deren eine Immobile gehört.

Unter Erwerb einer Immobile in Polen ist danach ein Erwerb eines volles Eigentumsrechts  sowie  eines Erdnießbrauchrechts zu verstehen.  Dies betrifft sowohl nichtbebaute Grünstücke, bebaute Grundstücke, Wohnungen als auch Geschäftsräume.  Die Art des Erwerbs (z. B. Kauf, Schenkung, ein Erbnachlass) spielt dabei keine Rolle.

ERWERB DER IMMOBILIEN IN POLEN DURCH DEUTUSCHE BÜRGER

Die Erlaubnis des Innenministers ist grundsätzlich nicht erforderlich, wenn der Erwerber ein Staatsbürger oder  Unternehmer aus einem der Länder der Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft (EU Bürger) ist.

ERWERB VON IMMOBILIEN IM GRENZGEBIET POLENS

Die deutschen Staatsbürger sowie Staatsbürger anderer EWG – Länder oder Schweizerischer Eidgenossenschaft sind beim Kauf einer Immobilie in Polen im Grenzgebiet von der Genehmigungspflicht befreit.

ERWERB DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN IMMOBILIEN IN POLEN - EINE AUSNAHME 

Erwerb der landwirtschaftlichen Grundstücken in Polen (größer als 1 Ha) bedarf einer besonderen Genehmigung des Ministers für Landwirtschaft. Diese Prozedur unterliegt zusätzlich der besonderen Regulierung – den Voraussetzungen aus  dem Gesetz über Gestaltung eines Agrarsystems.

Das Verfahren vor dem Innenminister dauert in der Regel paar Monate. Die Bearbeitungszeit  des Antrags  hängt aber ab von der Rechtslage der Immobile sowie  Vollständigkeit des Antrags.  Beim Antragstellung wird eine Stempelgebühr in Höhe von 1570 erhoben.

KAUF UND VREKAUF VON ANTEILEN DER GESLLESCHAFTEN, DIE EIGENTÜMER DER LANDWIRTSCHAFTLICHE IMMOBILIEN

Die Übertragung der Anteile oder Aktionen einer Gesellschaft, der ein landwirtschaftliches Grünstückt gehört, unterliegt auch den o.g. Voraussetzungen.

In bestimmten Fällen kann ein die polnische Immobilienagentur für landwirtschaftliche Grünstücke ein Vorkaufsrecht haben.



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