Erwerb von Photovoltaikanlagen und Finanzierung Kaufpreis durch Darlehensaufnahme – Spielwiese Solarmarkt

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Das der Solarmarkt nicht immer das bringt, was er verspricht, zeigen Fälle, die unsere Kanzlei derzeit betreut. Einige Anleger haben Photovoltaikanlagen erworben, die ihnen zugleich mit einem Darlehen vermittelt wurden. Das Darlehen wurde von der BHW oder DKB zur Verfügung gestellt, um beispielsweise eine Photovoltaikanlage in Italien zu erwerben. Das Darlehen wurde von den Banken direkt an die Gesellschaft für Machbarkeitsstudien (GfM) ausgezahlt. Dem Anleger wurde mit dem Verkauf der Anlage und Vermittlung eines Darlehens zugleich ein Pachtvertrag angeboten. Danach sollte er die von ihm erworbene Photovoltaikanlage wiederum an eine Gesellschaft (CPA Capital Partners AG) verpachten, die ihm einen monatlichen Pachtzins zahlen sollte. Mit den Pachteinnahmen sollte jeweils der Kapitaldienst der Darlehensverträge bedient werden. Irgendwann ging das Konzept jedoch in die Brüche, nämlich zu dem Zeitpunkt als die Pachtzahlungen von der CPA an die Anleger/Darlehensnehmer nicht mehr bezahlt wurden. Diese konnte folglich die Darlehen nicht mehr bedienen. Neben dem Vertrieb von Darlehen zum Erwerb dieser Anlagen verkauften die Banken bzw. die für die Banken eingesetzten Anlagevermittler Lebensversicherungsprodukte und Bauspardarlehen.

Wir vertreten mehrere Anleger, die gegenüber den Banken ihre Willenserklärung, die zum Abschluss des Darlehensvertrages geführt hat, widerrufen um so den finanziellen Schaden einzudämmen. In einer Vielzahl der Fälle liegt ein verbundenes Geschäft vor, dieses bedeutet, dass der Darlehensvertrag nicht abgeschlossen worden wäre ohne den Erwerb der Photovoltaikanlage bzw. umgekehrt. Darüber hinaus können vorvertragliche Aufklärungspflichten der Banken vorliegen. Jedenfalls führt der Widerruf der Erklärung, die zum Abschluss des Darlehensvertrages führte, dazu dass die Anleger keine Zahlungen mehr auf den Darlehensvertrag leisten.

Darüber hinaus ist im Einzelfall zu prüfen, ob Zug um Zug gegen Übereignung der Solaranlage an die finanzierende Bank, geleistete Zahlungen auf das Darlehen zurückerstattet werden. Es gibt Fälle, in denen Anleger Photovoltaikanlagen erworben haben, ohne dass die Anlage existiert. Sowohl die CPA Capital Partners AG, die mit den Anlegern die Pachtverträge abgeschlossen hat, als auch die Gesellschaft für Machbarkeitsstudien - GfM - gehören zum Firmennetzwerk von SN Solartechnics. Diese Firmengruppe hat ausweislich eines Berichtes des Magazin Photon, April 2011, Module unter Angabe einer höheren Leistung als der tatsächlichen an einen Anleger verkauft. Welcher Anleger denkt schon daran, dass die von ihm erworbene Kapitalanlage in Italien nicht existent ist oder die vertragliche Nennleistung tatsächlich nicht hat. Wir stehen wir Ihnen bei Rückfragen gern zur Verfügung.


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