EuGH-Urteil: Kreditvertrag widerrufen!

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Verbraucherschutz gestärkt – EuGH-Urteil zur Widerrufsbelehrung

Entscheidung gegen Sparkasse

EuGH-Urteil zum Kreditvertrag, C-66/19: praktisch neue Rechtslage

Das Landgericht Saarbrücken hat dem EuGH einen Rechtsstreit wegen Darlehenswiderruf gegen die Sparkasse Saarlouis vorgelegt.

Durch das EuGH-Urteil wurde entschieden: Es kann fast jeder seit dem 11.06.2010 geschlossene Kreditvertrag widerrufen werden.

Der sog. Widerrufsjoker lebt wieder auf!

Nach dem Widerrufsjoker, mit dem Bankkunden in den vergangenen Jahren viel Geld von Banken und Sparkassen zurückbekommen und durch neue und sehr viel günstigere Kreditverträge viel Geld sparen konnten, steht diese Möglichkeit nach dem EuGH-Urteil vom 26.03.2020, Aktenzeichen C-66/19, vielen Verbrauchern wieder offen.

Durch das EuGH-Urteil wurde entschieden, dass die sogenannte Kaskadenverweisung

„Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E‑Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehnsnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angaben zur Art des Darlehens, Angaben zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit)“

... den Darlehensnehmer nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht – genauer über den Beginn der Frist für den Widerruf – informiert, weshalb die Frist für den Widerruf nie begonnen hat und Verträge mit dieser Widerrufsbelehrung, die nach dem 11.06.2010 geschlossen wurden, nun widerrufbar sind.

Die fehlerhafte Belehrung findet sich in den Widerrufsbelehrung fast aller Banken (Deutsche Bank, Commerzbank, Bank11, psd-Bank, Postbank, UniCredit, HypoVereinsbank, DZ Bank, ING DiBa, Santander, Targo Bank, Schwäbisch Hall), Volksbanken und Sparkassen (Sparkasse Hamm, Sparkasse Münsterland-Ost, Sparkasse Dortmund, Sparkasse Westmünsterland, Sparkasse UnnaKamen, Sparkasse an der Lippe, Sparkasse Arnsberg-Sundern, Sparkasse KölnBonn, Sparkasse SSK Düsseldorf, Sparkasse Duisburg, Sparkasse Essen, Sparkasse Bochum, VW Leasing, Audi Leasing, Skoda Leasing usw.), auch weil die Sparkassen größtenteils überregional ein gemeinsames Darlehens- bzw. Widerrufs-Formular benutzen.

Chancen eines Widerrufs: Rückabwicklung + Rückzahlung

Nach einem Widerruf werden alle Zahlungen aus dem Kreditvertrag rückabgewickelt. Bankkunden die ihren Kreditvertrag widerrufen müssen der Bank die Darlehenssumme innerhalb von 30 Tagen ab Widerruf zurückzahlen. Die Bank muss dem Kunden alle von ihm geleisteten Tilgungen und Zinsen samt den daraus angenommenen Gewinnen erstatten.

Praktisch lassen sich die Forderungen der Bank und des Kunden dann verrechnen. Der Kunde muss häufig also nicht die gesamte Darlehenssumme aufbringen und an die Bank zurückbezahlen, sondern nur einen Restbetrag.

Besonderes für ältere Verträge aus den Jahren 2010 bis 2016 als auch für Immobilienkredite mit Grundschulden noch Zinsen von 3 % und mehr aufgerufen wurden, kann sich durch die Umschuldung enormes Sparpotential für den Bankkunden ergeben und die Zinslast erheblich gesenkt werden, teilweise um mehrere Zehntausend Euro.

Auch die Vorfälligkeitsentschädigung holt der Widerrufsjoker zurück

Auch wenn der Kreditvertrag schon zurückgeführt ist, kann jetzt noch in vielen Fällen durch den Widerruf die Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank an den Kunden erreicht werden und das sogar mit Zinsen.

Betroffene Bankkunden sollten Ihre Darlehensverträge angesichts der hohen Einsparmöglichkeiten von in Darlehens- und Widerrufsangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwälten prüfen lasse, rät der auf Darlehenswiderrufe spezialisierte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Leonid Ginter in der Kanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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