EuGH-Urteil zur Widerrufsbelehrung – Kreditvertrag widerrufbar, EuGH stärkt Verbraucherrechte!

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Kreditvertrag widerrufen – deutsches Kreditrecht europarechtswidrig!

EuGH stärkt Verbraucherrechte!

In seinem Urteil vom 26.03.2020, Aktenzeichen C-66/19, hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass

  • die Rechte der deutschen Verbraucher über Jahre hinweg beschnitten wurden.
  • deutschen Verbrauchern ein Schaden von vielen hunderten Million entstanden ist.
  • Darlehensnehmer nicht ausreichend über das Widerrufsrecht informiert wurden.
  • keine hinreichende Information über den Beginn der Frist für den Widerruf erfolgt ist.
  • sie Widerrufsfrist deshalb nie begonnen hat und Verträge widerrufbar sind.

Welche Verträge sind betroffen?

  • Verträge, die nach dem 11.06.2010 geschlossen wurden
  • nicht nur Immobilienverträge mit Grundschulden, sondern auch Autokreditverträge

Welche Vertragsklausel ist laut EuGH betroffen?

Der EuGH hat entschieden, dass die Darlehensnehmer durch eine sog. Kaskadenverweisung nicht ausreichend über das Widerrufsrecht informiert wurden. Die Klauseln lauten so oder so ähnlich:

„Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z. B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“

oder

„Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E‑Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehnsnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angaben zur Art des Darlehens, Angaben zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit).“

Welche Banken sind betroffen?

  • Fehlerhafte Widerrufsklauseln werden so gut wie bei allen Banken verwendet.
  • Sparkassen bspw. verwenden ein einheitliches, gemeinsames Darlehens-/Wiederrufs-Formular.

Betroffen sind insbesondere folgende Banken:

Deutsche Bank, Commerzbank, Bank11, psd-Bank, Postbank, UniCredit, HypoVereinsbank, DZ Bank, ING DiBa, Santander, Targo Bank, Schwäbisch Hall, Volksbanken, Sparkassen, auch Autokredite von VW-, Audi- oder Skoda-Leasing.

Was ist die Folge des Widerrufs?

  • Rückabwicklung und Rückzahlung des Vertrages und des Darlehens.
  • Der Bankkunde muss der Bank die Darlehenssumme zurückzahlen, die Bank wiederum muss alle geleisteten Tilgungen und Zinsen samt den Gewinnen rückerstatten.
  • Die Zahlung des Bankkunden und die der Bank lassen sich verrechnen, sodass der Bankkunde nur einen Restbetrag zurückzahlen muss. Der Vorteil ist darin zu sehen, dass vor allem bei älteren Verträgen eine Umschuldung vorgenommen werden kann – die Folge daraus ist, dass ein enormes Sparpotenzial besteht und die Zinslast sinkt

Was ist, wenn der Kreditvertrag schon zurückgeführt ist?

Die Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung mit Zinsen kann erreicht werden.

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