Europäische Reform des Urheberrechts birgt datenschutzrechtliche Risiken

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In Brüssel wurde kürzlich eine Reform des Urheberrechts auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf machte in der gesamten Europäischen Union Schlagzeilen. In mehreren Mitgliedsstaaten gingen tausende Menschen auf die Straße, um gegen die Reform zu demonstrieren. Das Europaparlament stimmte dem Entwurf dennoch zu.

Anpassung an das digitale Zeitalter

Die EU hat es sich zum Ziel gesetzt, mit der aktuellen Urheberrechtsreform die Rechte von Urhebern im Internet zu stärken. Auf Plattformen wie Facebook oder YouTube werden geschützte Werke häufig unberechtigt verbreitet. Diesen Machenschaften will der europäische Gesetzgeber mit der Reform einen Riegel vorschieben. Denn gewerbliche Plattformen sollen zukünftig dafür haften, wenn sie eine solche Verbreitung nicht durch geeignete Maßnahmen verhindern.

Datenschützer und Demonstranten befürchten, dass sogenannte Upload-Filter zum Einsatz kommen werden. Der Gesetzentwurf spricht zwar nicht von diesen, sondern von geeigneten technischen Mitteln, aber der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist sich sicher, dass sich der Einsatz der Filter in der praktischen Anwendung letztlich nicht vermeiden lasse. Ulrich Kelber warnt vor den datenschutzrechtlichen Konsequenzen der Reform. Denn diese seien seiner Meinung nach erheblich.

Upload-Filter gehen mit mehreren Risiken einher

Durch den Einsatz von Upload-Filtern wird eine Zensur des Internets befürchtet. Die zahlreichen Gegner der Urheberrechtsreform warnten in der Vergangenheit vor „einem Ende des Internets, wie wir es heute kennen“. Aber neben dieser Gefahr bestehen auch andere Risiken. So können kleinere Unternehmen den Programmieraufwand der Filter höchstwahrscheinlich nicht stemmen. Daher müssen sie auf die Angebote einiger weniger IT-Anbieter zurückgreifen. Ein Oligopol wäre die Folge. Dieses würde über eine konzentrierte Menge von Daten verfügen, denn Upload-Filter bieten die Möglichkeit, viele Daten über die Nutzer ganz verschiedener Plattformen zu erheben.

Eine Überarbeitung wäre sinnvoll

Nach Ansicht von Ulrich Kelber ist die Schaffung eines modernen Leistungsschutzrechts längst überfällig. Allerdings dürfe diese nicht zulasten des Datenschutzes der Unionsbürger gehen. Wenn die Handlungsempfehlung der Europäischen Kommission dahingehend keine Abhilfe schaffe, sei seine Überarbeitung des Gesetzes aus datenschutzrechtlicher Sicht nötig.

 


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